Rain2025
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Job) Kind 2 soll Mitte Februar 2027 zur Welt kommen. Also 16 Monate Abstand. Ich hatte immer angenommen dass ich 12 Monate ausklammern kann nach der Geburt von Kind 1 und daher bei 16 Monaten altersabstand 2 Monate ohne richtigen Lohn eingerechnet bekomme und halt 6 Wochen wieder Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. nun sagt der online Rechner ich kann 14 Monate mit Elterngeld Bezug ausklammern (was ja bei mir mit Elterngeld bis Dezember 2026 gegeben wäre) und daher sich mein bemessungszeitraum auf die Monate vor der Geburt von Kind 1 verschiebt. Das wäre natürlich super für mich. hab ich das richtig verstanden ? Ich wär dann wieder auf dem maximalen Elterngeld (1800€) würde ja aber soweit ich das sehe sogar 1980€ ausgezahlt bekommen wegen dem Geschwister Bonus oder? vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dojii
Ja, du kannst die ersten 14 Monate Elterngeldbezug ausklammern, dabei spielt es keine Rolle, ob das Basiselterngeld ist oder Elterngeld Plus. Und ja, auf die 1.800 EUR kommt noch der Geschwisterbonus drauf bis das ältere Kind 3 Jahre alt ist.
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