Anna-Sophia
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.000 € aus dieser Tätigkeit verdient, welche ja ach unter 3.200 komplett Steuerfrei sind. Wenn er diese Tätigkeit als Freiberufler ab August 2026 in einen Minijob umwandelt und dann keine Rechnungen mehr schreibt: Welcher Bemessungszeitraum gilt für sein Elterngeld bei Geburt im März 2027? Gelten für ihn die Regelungen als Selbstständiger , obwohl es nur Mini Beträge sind, gerade in 2026.
Hallo, wenn er in den letzten 12 Monaten vor der geburt Einkünfte aus Selbständigkeit hatte, ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr maßgeblich, § 2 Abs 3 BEEG.. Liebe Grüße NB
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