WunschAnker15
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und arbeite im Einzelhandel. Unsere Filiale wird aktuell im laufenden Betrieb umgebaut und ist eine aktive Baustelle. Die Zustände vor Ort sind für eine Schwangere sehr belastend und gefährlich: Durch Baustellenstaub und Dämpfe habe ich Probleme mit der Atmung. Der Weg zu den Sozialräumen führt direkt mitten durch die aktive Baustelle, wo Kabel über den Boden führen. Kisten sind viel zu hoch gestapelt (Stolper- und Herabstürzgefahr). Eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht (Baustelle und Sicherheitsdatenblätter für Schadstoffe wurden ignoriert). Als angebliche „Schutzmaßnahme“ verlangt der Arbeitgeber von mir einfach, mich nicht mehr zu bücken und das Heben/Tragen auf Kollegen abzuwälzen. Das ist im Arbeitsalltag völlig unmöglich umzusetzen, da meine eigentliche Arbeit genau aus diesen Tätigkeiten besteht. Meine Fragen: Sind solche pauschalen Anweisungen („Ruf halt Kollegen“ / „Bück dich nicht“) rechtlich überhaupt zulässige Schutzmaßnahmen, wenn die Kernaufgabe genau daraus besteht? Ist es zulässig, dass der Weg zu den Sozialräumen mitten durch eine Baustelle mit liegenden Kabeln führt, und welche Rechte habe ich wegen der unvollständigen Gefährdungsbeurteilung? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo, bitte schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Die prüfen. Liebe Grüße NB
Ani123
Haben sie eine Kopie von der Gefährungsbeurteilung? Wenn ja steht darin, z. B. dass sie nicht bücken und heben sollen, sondern Kollegen dafür rufen müssen? Steht darin was von mutterschutzkomformer Baustelle? Wenn nein fordern sie die Kopie ein. Ihnen steht diese zu. Wann haben sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen? Dokumentieren sie die Gespräche. Sie können das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Die prüft das und sollte es nicht mutterschutzkomform sein kann auch von dort z. B. ihrem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass er sie mutterschutzkomform einsetzen muss. Wenn er das kann müssen sie die Tätigkeit ausüben auch wenn das nichts ist was sie sonst machen. Hat er keine muss er das BV aussprechen. Handelt er nicht melden sie das dem Gewerbeaufsichtsamt und die stellen ein BV aus.
WunschAnker15
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung und die klaren Einschätzungen! Eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung werde ich mir jetzt auf jeden Fall umgehend einfordern gut zu wissen, dass mir diese definitiv zusteht. Was das Thema Heben/Bücken angeht: Dass pauschal verlangt wird, ich solle einfach nicht mehr bücken und für alles Kollegen rufen, ist für mich im Alltag schlicht keine reale Schutzmaßnahme. Meine täglichen Kernaufgaben bestehen genau aus diesen Handgriffen. Es lässt sich im laufenden Betrieb überhaupt nicht umsetzen, für jede einzelne Tätigkeit jemanden dazuzuholen damit wird die Verantwortung im Grunde nur auf mich und die Kollegen abgewälzt, statt den Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Zu der Baustelle steht in der bisherigen Form garantiert nichts drin, da der Umbau und die damit verbundenen Gefahren (Staub, Dämpfe, Kabel auf den Wegen) gar nicht erfasst wurden.
KielSprotte
Lese dich ins Mutterschutzgesetz ein: als Schwangere darfst du regelmässig bis zu 5 kg heben und gelegentlich bis zu 10 kg Die Kabel sind ja eine Stolpergefahr für alle Mitarbeiter, dass hat mir der Schwangerschaft nichts zu tun. Informiert die gewerbeaufsicht, wenn die Baufirma nach Aufforderung durch die ML keine Abhilfe schafft.
Neverland
Dein AG kann dich auch einfach an die Kasse setzen. Damit ist er dann raus. Verräumst du den ganzen Tag nur Ware? Falls nein - dann null Chancen. Falls ja, wie gesagt, der AG kann dich dann woanders einsetzen. BV im Einzelhandel ist die absolute Ausnahme - Einzelhandel hat keine Lobby wie die Erzieherinnen.