Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und arbeite im Einzelhandel. Unsere Filiale wird aktuell im laufenden Betrieb umgebaut und ist eine aktive Baustelle. Die Zustände vor Ort sind für eine Schwangere sehr belastend und gefährlich: Durch Baustellenstaub und Dämpfe habe ich Probleme mit der Atmung. Der Weg zu den Sozialräumen führt direkt mitten durch die aktive Baustelle, wo Kabel über den Boden führen. Kisten sind viel zu hoch gestapelt (Stolper- und Herabstürzgefahr). Eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht (Baustelle und Sicherheitsdatenblätter für Schadstoffe wurden ignoriert). Als angebliche „Schutzmaßnahme“ verlangt der Arbeitgeber von mir einfach, mich nicht mehr zu bücken und das Heben/Tragen auf Kollegen abzuwälzen. Das ist im Arbeitsalltag völlig unmöglich umzusetzen, da meine eigentliche Arbeit genau aus diesen Tätigkeiten besteht. Meine Fragen: Sind solche pauschalen Anweisungen („Ruf halt Kollegen“ / „Bück dich nicht“) rechtlich überhaupt zulässige Schutzmaßnahmen, wenn die Kernaufgabe genau daraus besteht? Ist es zulässig, dass der Weg zu den Sozialräumen mitten durch eine Baustelle mit liegenden Kabeln führt, und welche Rechte habe ich wegen der unvollständigen Gefährdungsbeurteilung? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!