User-1790071641
Sehr geehrte Frau Bader, das Familiengericht hat dem Kindsvater und mir den Kurs "Eltern im Blick" angeordnet. In meinem Umkreis finden die Kurse von 18 - 21 Uhr statt. Ich habe leider hier im Umfeld niemanden, der in dieser Zeitspanne meinen Sohn (6 Jahre) betreuen kann. Jugendamt sagt, ich muss eine Lösung finden.. Wie verhält sich das rein rechtlich? Wenn mir tatsächlich niemand (meine Eltern wohnen 200km entfernt) vor Ort zur Verfügung steht? Natürlich habe ich mir Gedanken bezüglich einer "Babysitterin" gemacht, in meinen Augen aber nicht die ideale Lösung für ein Kind, was seit der Trennung vom Bruder und meines Klinikaufenthalts unter "Trennungsängsten" leidet. Ich bin absolut ratlos, wie ich dieser Anordnung nachkommen soll ohne als "unkooperativ " darzustehen. Vielen Dank schon mal im voraus
Hallo, nicht bös gemeint, aber wenn ich das Gericht wäre würde ich das als unkooperativ einschätzen. DIe Kurse nehmen ja beide Eltern getrennt wahr, sie haben einen sehr guten Ruf. Wenn Sie den Kurs wahrnehmen kann der Vater die KInder betreuen. Oder Sie gewöhnen einen Babysitter ein. Braucht man vvlt eh mal. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Das Kind ist sechs Jahre alt und geht doch wahrscheinlich schon in die Schule und war zuvor im Kindergarten, wodurch es doch kurze Trennungen gewohnt sein wird. Statt zu gucken, was nicht geht, solltet ihr! gucken, wie die Betreuung dem Kindeswohl entsprechend organisiert werden kann. Was ist denn mit den anderen Großeltern? Sonst müsst ihr das Kind langsam an den Babysitter gewöhnen. Die Betreuungsperson kann zunächst zum Spielen kommen und wenn das Kind sie kennt, kann sie mit dem Kind stufenweise gesteigert alleine bleiben, bis vier Stunden klappen. Es Ist absolut sinnvoll, dass da potentielle Betreuungspersonen vorhanden sind, denn es wird immer wieder auch im Rahmen der Schulveranstaltungen, aber auch, wenn ihr Eltern mal krank seid ( was ja scheinbar bereits der Fall war), dazu kommen, dass Fremdbetreuung notwendig ist. Und dann ist es natürlich am besten, wenn das Kind bereits zu einer anderen Person eine gute Beziehung aufgebaut hat. Zudem ist es wichtig, dem Kind nicht zu vermitteln, dass es jetzt so schlimm dran ist und alleine gelassen werden muss, sondern dass es toll ist, Spielezeit mit der Betreuungsperson zu haben und auch Dinge alleine zu bewältigen. Das wird ja sicher auch in der Therapie ermittelt, welche das Kind hoffentlich erhält, wenn es solche massiven Trennungsängste hat. Statt also zu sagen, dass das nicht geht, organisiert es so, dass es geht. Das kann natürlich ein paar Wochen dauern, wenn die Ängste wirklich so massiv sind. Dafür wird das Jugendamt aber sicher Verständnis zeigen,wenn die Mitarbeiter sehen, dass ihr euch um eine Lösung bemüht.
WonderWoman
du meinst "kinder im blick", oder? wenn das ganze schon vor gericht war: bist du anwaltlich vertreten? bei uns ist es standard dass die eltern die kurse getrennt besuchen. dann könnte der kv das kind bei deinen terminen betreuen und umgekehrt. ansonsten hast du evtl. eine chance wenn du einen anderen vorschlag hast. wenn ein gericht feststellt dass handlungsbedarf besteht muss irgendeine form von handlung erfolgen. wenn der vorgegebene kurs für dich zeitlich nicht passt, musst du etwas finden, was das gleiche ziel hat und zeitlich besser passt. ein anderer kurs? eine einzel-mediation (wird aber u.u. teurer)? whatever. einfach nur nöö sagen ist keine gute strategie. hier in der stadt gab es mal kurse mit kinderbetreuung. wenn ich mich recht erinnere waren die von der caritas oder der diakonie aber ich weiß nicht ob es die noch gibt.
3wildehühner
Du meinst diese Kursreihe? https://www.kinder-im-blick.de/ Da steht,dass die Elternteile getrennt in unterschiedliche Kurse gehen. "Jeder Elternteil nimmt parallel an unterschiedlichen Kursen teil." Dann ist dein Problem doch einfach zu lösen, indem der Kindsvater die Betreuung übernimmt, wenn du den Kurs hast, und du, wenn er den Kurs hat. Der Richter hatte mit dem Kurs für euch eine sehr gute Idee! Es geht da ja auch um die Frage: "Wie trage ich dazu bei, dass mein Kind sich unbeschwerter entwickelt?" Und das ist ja scheinbar ein sehr wichtiger Aspekt bei eurem Kind, da es sehr belastet scheint.
Rapunzel39
Hallo, also ich finde die Antworten hier schon von oben herab und echt frech. @User-1790071641: Vielleicht gibt es die Möglichkeit den Kurs online zu absolvieren. Was den Kindsvater betrifft, würde ich ihn schriftlich fragen, ob er das Kind während dieser Zeit betreuen kann. Wenn es Probleme gibt, dann ist es zumindest dokumentiert. Ich drücke dir die Daumen 🍀
3wildehühner
Du empfindest die Antwort von Frau Bader (und den anderen Usern) "von oben herab" und als "echt frech"? Warum? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es wurden Lösungswege aufgezeigt. Kopfstreichler kann man sich von der besten Freundin holen, aber eine Rechtsanwältin zeigt die Realität auf.
Rapunzel39
Es geht nicht um das "Kopfstreicheln", sondern um einen respektvollen Umgang und das Eingehen auf ihre schwierige Situation. Dazu zählt deine Antwort an die TE nicht. Die TE ist sicherlich schon selbst darauf gekommen den Kindsvater zu fragen. Du kannst jetzt darüber nachdenken, warum sie nach den juristischen Möglichkeiten gefragt hat.
Rapunzel39
Es geht nicht um das "Kopfstreicheln", sondern um einen respektvollen Umgang und das Eingehen auf ihre schwierige Situation. Dazu zählt deine Antwort an die TE nicht. Die TE ist sicherlich schon selbst darauf gekommen den Kindsvater zu fragen. Du kannst jetzt darüber nachdenken, warum sie nach den juristischen Möglichkeiten gefragt hat.
3wildehühner
Dieses Forum ist die Rechtsberatung, nicht die psychologische Hilfe. Hier geht es um rechtliche Fakten. "Ihre schwierige Situation" interessiert das Gericht herzlich wenig; nicht zu kooperieren und zu sagen:"Geht nicht", statt nach Lösungen zu suchen, kann sich sehr nachteilig für die AP auswirken. Frau Bader hat inhaltlich so geantwortet wie die anderen User bereits zuvor. Sie ist die Expertin und schreibt das, was ihre Erfahrung und ihr Wissen ist. Einen Babysitter kann die AP ganz ohne Beteiligung des Kindsvaters engagieren- da brauch ich ganz sicher nicht nachdenken, was mit dem Kindsvater ist. Du scheinst aber nur zu lesen, was du lesen möchtest. Es wurden der AP verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt.
Rapunzel39
Wie bereits erwähnt, hat die TE nach juristischen Möglichkeiten gefragt. Dann wäre es sinnvoll, wenn du dich darauf beschränken könntest anstatt deine persönlichen Ansichten auf Stammtischniveau hier breitzutreten. Dazu kommen noch ungefragte Ratschläge und Spekulationen über das Kind. Deine Selbstgefälligkeit ersetzt jedenfalls keine juristische Kompetenz. Die du ja ohnehin nicht besitzt. Der TE kann ich nur wünschen, dass sie in irgendeiner Form die benötigte Unterstützung erhält. Alles Gute!
3wildehühner
Frau Bader hat inhaltlich das gleiche geantwortet, wie die anderen User außer dir. Du hattest gar nichts Korrektes in juristischer Hinsicht beizutragen.
Neverland
Fakt ist, sie hat irgendwann die Wahl getroffen mit diesem Mann ein Kind zu zeugen. Und ja, dann sind auch solche Dinge eine mögliche Konsequenz einer solchen Wahl. Notfalls muss Frau dann eben Arsch und Zähne zusammenbeißen und die 18 Jahre durchstehen. Den das Kind kann eben gar nichts für diese Entscheidung. Solange der Richter nicht sagt, der Mann ist absolut untragbar als Vater, kann Frau halten was sie will davon.
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