Sehr geehrte Frau Bader, das Familiengericht hat dem Kindsvater und mir den Kurs "Eltern im Blick" angeordnet. In meinem Umkreis finden die Kurse von 18 - 21 Uhr statt. Ich habe leider hier im Umfeld niemanden, der in dieser Zeitspanne meinen Sohn (6 Jahre) betreuen kann. Jugendamt sagt, ich muss eine Lösung finden.. Wie verhält sich das rein rechtlich? Wenn mir tatsächlich niemand (meine Eltern wohnen 200km entfernt) vor Ort zur Verfügung steht? Natürlich habe ich mir Gedanken bezüglich einer "Babysitterin" gemacht, in meinen Augen aber nicht die ideale Lösung für ein Kind, was seit der Trennung vom Bruder und meines Klinikaufenthalts unter "Trennungsängsten" leidet. Ich bin absolut ratlos,  wie ich dieser Anordnung nachkommen soll ohne als "unkooperativ " darzustehen. Vielen Dank schon mal im voraus