Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen kann. Nun befinde ich mich mitten im Streit mit meiner Personalabteilung, die behauptet, da ich nun seit 2 Wochen bereits arbeite (Teilzeit in Elternzeit), liefe die Frist nun bereits, sodass der Resturlaub bis Ende 2027, nicht erst 2028, verfallen würde. Teilzeit in Elternzeit wäre kein ruhendes Arbeitsverhältnis mehr. Wie sehen Sie das? Gibt es hier Gerichtsurteile, auf die man verweisen kann? Danke vorab