Muesli89
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01.06.2026. meine Frage ist, bekomme ich normal Gehalt für die Zeit wo ich mein Resturlaub nutze, wie bei jemanden der ganz normal sein Urlaub beansprucht. Ich danke Ihnen für die Zeit zum lesen. Über eine Rückmeldung freue ich mich wahnsinnig sehr. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, VZ-Urlaub muss in VZ abgegolten werden. Liebe Grüße NB
Ani123
Der Rest-Urlaub von der EZ sollte so vergütet werden wie er entstanden ist. Z. B. bei VZ in VZ. Ich habe gerade gerechnet und mit 39 Tagen hätten sie vom 13.04. bis einschließlich 1.06. Urlaub. Außer die Feiertage (1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag) zählen bei ihnen mit, dann würde ihr Resturlaub bereits am 26.05. enden. Wenn die Feiertage nicht mitrechnen sollte der neue Vertrag erst ab dem 2.06. sein. Ist er ab dem 1.06. bleibt 1 Tag Resturlaub über und wird später in TZ vergütet.
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