Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. Nach diesem Jahr habe ich aus privaten gesundheitlichen Gründen noch 1 volles Jahr Elternzeit genommen (mit Elterngeld) aus der ich nun, erneut schwanger wieder direkt ins betriebliche Beschäftigungsverbot eingetreten bin. Nun gibt es größte Unstimmigkeiten über mein Gehalt im nun beginnenden Beschäftigungsverbot, wobei ich das MuSchu Gesetzt so verstehe, dass die letzten 3 abgerechneten Monate vor der SS dafür als Bemessung angesetzt werden und nicht ausschließlich das Grundgehalt. Was denken sie darüber? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung schon im Vorraus.