GöSa
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer unbefristeten Festanstellung in Vollzeit als Heilerziehungspflegerin in einem Kindergarten. Juni 2022 bin ich, durch meine Bekanntgabe der Schwangerschaft, in ein sofortiges Beschäftigungsverbot gekommen. Februar 2023 habe ich mein kleines Wunder geboren. Ich habe mich für ein Jahr Elterngeld und zwei Jahre Elternzeit entschieden. Natürlich planen wir auch ein weiteres Kind… Sollte ich Ende 2024 erneut schwanger werden, wird mir im Februar 2025 (eigentliche Beendigung meiner Elternzeit) wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen? Erhalte ich somit, bis zum Mutterschutz wieder vollen Lohn vom Arbeitgeber?
Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ ist das möglich. Liebe Grüße NB
Neverland
Wenn du dann ohne BV auch wieder in dem Umfang arbeiten könntest, dann ja. Sofern der AG keine Ersatztätigkeit hat. Sicher ist ein BV nie.
User-1736455377
Automatisch nicht. Du musst arbeitsfähig sein im Umfang deines Vertrages - heißt, auch euer Kind 1 muss entsprechend nachweisbar betreut sein (wobei das auch die Oma,Tante etc sein könnte). Und der AG hat keinerlei Ersatztätigkeit für dich. Also damit zu planen, dass man ein BV bekommt und damit wieder das gleiche Geld, als wenn man arbeiten würde, kann nach hinten los gehen.
Lena_1922
Kommt drauf an - ggfls. kann der AG auch in 2025 einen Arbeitsplatz ohne Gefährdung zum Beispiel in der Dokumentation/Verwaltung anbieten - dann nicht.
GöSa
Vielen Dank für die schnellen Antworten
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