Sommerkind6
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternzeit kein Gehalt erhalten? Muss ich dann mindestens einen Tag arbeiten, um Gehalt zu bekommen? (Ich habe vor arbeiten zu gehen, die Frage ist rein hypothetisch. Bei meinem 1. Kind war ich auch bis zum 8.Monat im Dienst und wurde dann aufgrund vorzeitiger Wehen und anderer Probleme ins Bv geschickt.) Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Wehen etc sind kein Grund für ein BV, sondern für eine Krankschreibung (die dem BV vorgeht) - macht bei Ihnen keinen Unterschied, just say ist. 2. Ansonsten ist die Frage, in welchem Umfang Sie nach der EZ wieder arbeiten gehen woll(t)en. Hängt primär von der KInderbetreuung ab. In diesem Umfang erhalten Sie Bezüge. Sie müssen dabei nicht gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn deine vereinbarte Elternzeit endet bekommst du sofort Gehalt im BV, ohne einen Tag gearbeitet zu haben. Aber nur im Umfang der Stundenzahl, für die du eine Fremdbetreuung nachweisen kann. Denn du bekommst natürlich nur Gehalt, wenn du auch arbeiten könntest und dafür muss dein aktuelles Kind betreut sein.
Sommerkind6
Vielen dank für die schnelle Antwort. Mein Sohn geht ab November in die Krippe. Ich muss erst ca. Im November mitteilen in welchem Stundenumfang ich nach der Elternzeit zurückkomme. Wenn meine Frauenärztin nun aber schon vorher ein Bv schreiben würde, verstehe ich nicht wie sich das Gehalt zusammensetzt. Es kann ja nicht sein, dass ich dann das volle Gehalt bekomme. Dann könnte ich ja behaupten ich wäre mit vollem Stundenumfang zurück gekommen. Das wäre ja völlig mies. Bekomme ich dann nur einen Teil des Gehaltes oder wie ist das geregelt? Wie gesagt nur hypothetisch. Ich denke einfach darüber nach, ob es besser wäre mit der Kinderplanung erst ab Januar zu starten. Nicht, dass ich im schlimmsten Fall gar kein Gehalt bekomme. Liebe Grüße
Dojii
Wenn du noch nichts schriftlich vereinbart hast, lebt nach dem Ende deiner Elternzeit dein alter (Vollzeit-)Vertrag wieder auf und du müsstest theoretisch wieder so arbeiten wie vor der Elternzeit. Bist du dann in einem BV bekommst du auch theoretisch den Lohn, den du bekommen würdest, wenn du wieder "normal" arbeitest. Aber damit du deinen Vollzeitlohn bekommen kannst, muss dein Kind dann natürlich auch Vollzeit betreut sein. Ist dein Kind ab November bspw. nur für 20h pro Woche betreut, würdest du auch nur den Lohn für 20h bekommen, selbst wenn eigentlich dein Vollzeitvertrag wieder gilt.
Sommerkind6
Er hat einen Ganztagsplatz. Darf ich fragen wieso du das alles weißt? :-) arbeitest du beruflich im Rechtswesen?
Sommerkind6
Vielleicht können Sie Frau Bader noch kurz die Aussagen von Dojii bestätigen? Vielen Dank im Voraus
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