Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Also werde ich Vollgehalt bekommen, weil die Elternzeitmonate "ausgeklammert" werden? Oder wird das Gehalt einfach nach Einkommen der letzten 3 Monate berechnet?
Vielen Dank schon mal für die Antwort, mein Chef kennt sich leider nicht gut aus und das Steuerbüro macht auch viele Fehler, daher kann ich mich nicht darauf verlassen dass das Gehalt im BV dann korrekt berechnet wird...
von
Vroni2019
am 07.11.2023, 04:53
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne das BV erhalten hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2023
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
Du bekommst das was du nicht schwanger bekommen hättest, Teilzeithehalt, du darfst nicht schlechter aber auch nicht besser als nicht Schwanher gestellt werden.
Klüger wäre es gewesen wenn du weiter in Elternzeit gewesen wärst und in dieser Teilzeit gearbeitet hättest, dann hättest du dein Teilzeitgehalt zum neuen Mutterschutz beendet und dein Mutterschutzlohn wäre nach deinem Vollzeitgehalt berechnet worden, so wird es jetzt nach dem Teilzeitgehalt berechnet
Der Durchschnitt von drei Monaten wird nur genommen wenn du jeden Monat unterschiedlich verdienen würdest un weil du Nachtdiwnst Zuschläge bekommst
von
misses-cat
am 07.11.2023, 07:30