Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester. Ich werde kurz nach dem ersten Geburtstag wieder arbeiten und noch stillen. Untersagt das Mutterschutzgesetz die Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr über den ersten Geburtstag hinaus?  Mit freundlichen Grüßen