Sonnenblume2412
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester. Ich werde kurz nach dem ersten Geburtstag wieder arbeiten und noch stillen. Untersagt das Mutterschutzgesetz die Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr über den ersten Geburtstag hinaus? Mit freundlichen Grüßen
Neverland
Untersagen - ja und nein. Grundsätzlich darfst du die Dienste nicht leisten. Aber wo kein Kläger. Sprich, in der Realität nutzen die allerwenigsten diese Rechte. Du kannst dich aber eigentlich, solange wie du nachweislich stillst, von den Nachtschichten befreien lassen. Anspruch auf Stillpausen hast du dagegen keine mehr.
Ani123
Steht in ihrem Vertrag, dass sie nur Nachtschichten arbeiten oder von 22 bis 6 Uhr? Wenn ja greift das Still-BV. Wenn nein muss ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen und schauen ob er sie mutterschutzkomform einsetzen kann. Mutterschutzkomform kann z. B. tagsüber sein. Es muss auch nicht am Patienten sein, sondern arbeiten im Büro ist auch möglich. Ihr Arbeitgeber darf ein Nachweis darüber fordern, dass sie stillen. Das kann z. B. ihr Gynäkologe ausstellen. Sobald sie nicht mehr stillen (und das kann von heute auf morgen passieren) müssen sie wieder nachts arbeiten. Da ihr Arbeitgeber sie tagsüber einsetzen kann sollten sie schauen, dass ihr Kind betreut ist. Ihr Arbeitgeber muss ihre Arbeitszeiten nicht an die Betreuungszeiten ihres Kindes richten. Sie müssen ihre Kinderbetreuung an ihre Arbeitszeiten anpassen. Was sie machen könnten ist TZ in EZ arbeiten. Im Antrag können sie ihre Wunscharbeitszeiten mit angeben. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag ganz oder teilweise (z. B. nur Arbeitszeiten) ablehnen. Er muss es begründen. Betriebliche Gründe reicht als Begründung nicht aus. Meldet er sich nicht innerhalb von vier Wochen hält der Antrag wie gestellt als genehmigt. Sollten sie den gestellten Antrag nicht ausüben können, z. B. weil die Arbeitszeiten nicht passen, können sie eine Meldung geben, dass sie ganz im EZ gehen. Denken sie dabei an die Frist von 7 Wochen bis das greift. Ich gehe davon aus, dass vermutlich der Kindsvater nachts die Betreuung übernimmt, damit sie arbeiten könnten. Denn soweit sie nicht mehr stillen endet das Still-BV. VZ angeben und nur TZ können wäre Betrug. Und wenn das rauskommt kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes, fristlose Kündigung, Anzeige wegen Betrug und Schwierigkeiten eine neue Stelle zu finden. Wer möchte jemanden einstellen, die wegen Betrug am Arbeitsplatz angezeigt bzw. vorbestraft ist? Das polizeiliche Führungszeugnis verrät das. Wie lange haben sie EZ gemeldet? Was würden sie machen wenn sie nicht stillen würden? VZ arbeiten in der Nacht als Krankenschwester? Sie können das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten suchen. Schriftlich sollten sie darauf hinweisen, dass sie wegen des Stillens nicht nachts arbeiten können. Am besten mit einem Attest vom Arzt. Je nach Vertrag kann ihr Arbeitgeber dann handeln. Sofort Still-BV oder Gefährungsbeurteilung mit dem Ergebnis eines mutterschutzkomformen Tätigkeit tagsüber oder Still-BV. Gesetzliche Stillpausen stehen ihnen nach dem 1. Geburtstag nicht mehr zu. Aus Kulanz kann ihr Arbeitgeber die Bedingungen zum stillen stellen, wie z. B. zusätzliche Pausen, freier Raum, Kühlschrank. Bezahlen muss er die Zeit nicht. In der Regel ist es dann eine zusätzliche unbezahlte Pause.
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