Mitglied inaktiv
Hallo sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird im Februar 2 Jahre, seit April 2010 bin ich teilzeit wieder an meinem Arbeitsplatz.... Heute war ich nochmals beim Personalarzt, der mir mitteilte, dass für mich, wegen dem Stillen, dass Mutterschutzgesetz gilt, auch die zulässige Stunde zum Stillen. Gilt das wirklich auch für mich, auch wenn ich nur von 8- 12 Uhr arbeite? Ich will die Stunde nicht ausnutzen, es ist für mich nur interessant, ob ich morgens vielleicht einen kleinen Puffer "hätte" zum stillen, denn momentan braucht meine Tochter etwas länger....lehn ich sie ab, oder setz sie zeitlich unter Druck, gibts´Theater, ich muss schimpfen und fahre mit schlechtem Gewissen zur Arbeit.... Danke für ihre Antwort, mfg Leene
Hallo, nach meinm Kenntnisstand ist es nicht möglich, später zu kommen/ früher zu gehen, um die Stillzeit zu nehmen. Ich kläre das aber parallel mit Biggi vom Stillforum. Liebe Grüsse, NB
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Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
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Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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