Bienenkind
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vor der Elternzeit bekomme, die Teilzeit während der Elternzeit bis zum Mutterschutz verlängern und die Brückenteilzeit sein lassen? Vielen Dank.
Hallo, für die Berechnung des EG ist es egal, welchen NAme das TZ hat, entscheidend ist die Höhe. Liebe Grüße NB
Bienenkind
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich glaube Sie hatten mich falsch verstanden. Mir geht es um die Höhe des AG zuschuss zum Mutterschaftsgeld und da ist es doch relevant ob ich Teilzeit in ELTERNZEIT arbeite oder nur Teilzeit OHNE Elternzeit, oder?
Neverland
In dem Falle ist sogar Tz innerhalb der EZ besser, da du diese dann zum neuen Mutterschutz beenden kannst. Und das auch machen solltest. Auch ohne Zustimmung des AG. fr. Bader wird hier nicht noch einmal antworten, sofern dir meine Antwort nicht reicht. Du müsstest die Frage also erneut stellen. Kannst aber auch hier rückwirkend lesen, ist keine soooo seltende Frage.
Ani123
Haben Sie zur TZ in EZ oder Brückenteilzeit bereits Verträge unterschrieben? Wenn ja gelten die Verträge. Zwar können sie die TZ in EZ mit Zustimmung ihres Arbeitgebers bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes verlängern. Mutterschaftsgeld gibt es dann trotzdem nur in Höhe der Brückenteilzeit. Wenn sie noch nichts dazu unterschrieben haben gilt nach Ende der EZ ab dem 12.01.2026 ihr VZ-Vertrag. Beim Vertrag müssen sie darauf achten, dass die TZ in EZ befristet ist. Steht das nicht im Vertrag ist es eine dauerhafte Änderung von VZ zu TZ. Ihr Arbeitgeber kann TZ in EZ aus betrieblichen Gründen ablehnen. Da er ihnen bis Mitte April 2026 TZ in EZ ermöglicht und danach Brückenteilzeit sollte auch TZ in EZ bis zum Mutterschutz möglich sein. Sprechen sie mit Ihrem Arbeitgeber und bitten um TZ in EZ bis zum Taghor Mutterschutzbeginn und verzichten auf die Brückenteilzeit.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Sie hatten mir freundlicherweise schon auf meine Frage von gestern geantwortet - allerdings schrieben Sie etwas zur Berechnung des Elterngeldes. Meine Frage wäre jedoch wie sich der AG-Zuschuss bei vorzeitiger Beendigung der EZ von Kind 1 wegen beginnendem Mutterschutz Kind 2 berechnet - ob an Höhe des Teilzeitentgeltes oder a ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe anscheinend eine recht ungewöhnliche Kombination aus Elternzeit und Arbeitgeber(n) zu denen ich bisher von keiner Stelle eine adäquate Antwort erhalten habe. Nun hoffe ich, dass Sie mir hier weiterhelfen können. Meine Situation ist folgende: Ich war bei AG1 Vollzeit beschäftigt und bin dort seit November 201 ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin nun in Mutterschutzzeit (Beginn 27.02.) und habe etwas Bedenken, ob mein AG des Zuschuss zum Mutterschaftsgeld korrekt berechnet hat. Ich habe im Oktober und im Januar je eine (gestaffelte) Gehaltserhöhung erhalten. Ich habe auf einer Website gelesen, dass bei dauerhafter Erhöhung des Gehaltes vor Eintritt der Mu ...
Hallo, ich bin zurzeit noch in Elternzeit bis November, dann wird meine Tochter 2. Ich habe nur im ersten Lebensjahr Elterngeld bezogen. Jetzt bin ich wieder schwanger, das Kind kommt im August zur Welt. Irgendwo habe ich mal gehört, dass ich die bestehende Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber kündigen muss, um wieder Anspruch auf den Arbeit ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage Undzwar ich bin erneut schwanger (Er 21.04.18 ) und noch im Elternzeit der laut Ihren Rat habe ich bis zum neuen Mutterschutz rechtzeitig gekündigt. Antrag auf Mutterschaftsgeld habe ich bei Aok gestellt und paar Tagen später habe ich das Geld für 6 Wochen bekommen. Den AG Zuschuss soll an dem Tag wie normal ...
Hallo Frau Bader, ich bin wieder schwanger :-) Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich den AG Zuschuss beantragen kann, trotzt das ich noch in Elternzeit bin. Nun die Frage wie es genau richtig wäre. Muss ich ein Tag vorher die Elternzeit vor dem Mutterschutz beenden? Also zB EZ Ende 2.2.19 und Mutterschutz Anfang 3.2.19? Vielen Da ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2017 bekam ich mein erstes Kind und ging 2 Jahre in Elternzeit. Am 19.6.19 hätte ich wieder anfangen sollen zu arbeiten, jedoch kam am 6.6 mein zweites Kind (ET 3.6). Ich hatte bereits im Februar meinem Chef ein Schreiben zukommen lassen, dass ich zugunsten des Mutterschutzes die Elternzeit vorzeitig zum 22.04 bee ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe nach Beendigung (April 2020) meiner Elternzeit (3 Jahre) nur 10 Wochen Vollzeit (bis Anfang Juli 2020) gearbeitet und bin dann wieder in Mutterschutz mit Kind Nr. 2 Wie berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in diesem Fall? (Es gibt keine kompletten drei abgerechneten Monate) AG addiert April Geha ...
Hallo.Die Höhe des Mutterschutzlohns bemisst sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft. Bei mir gibt es aber keine letzten drei abgerechneten Monate. Ich war nach dreijähriger Elternzeit nur 2 Monate arbeiten und bin anschließend wieder in Mut ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich bis einschließlich 03.01.2023 in Elternzeit für unser erstes Kind (*12.05.2020) befunden und während dieser Elternzeit in Teilzeit gearbeitet. Diese Elternzeit habe ich vorzeitig beendet um am 04.01.2023 erneut in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit für unser zweites Kind (ET 15.02.2023) zu gehen. Mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos