Hallo Frau Bader, Ich habe vor 7 Jahren eine Tochter per Notkaiserschnitt geboren. Meine Tochter hatte zur Geburt mein Namen.  Der Kindsvater war zügig los um beim Standesamt unser Kind anzumelden. Er hatte dann den Nachnamen von ihm eintragen lassen. Ich kann mich bis heute nicht daran erinnern dem zugestimmt zu haben. Damals sagte ich zu ihm, nachdem ich mich selbst entlassen hatte, weil ich  allein gelassen wurde. Kaum schlaf bekam und einfach nur nach  Hause wollte und dann noch ein Baby Blue bekam, das er mir versprechen muss, das falls wir uns mal trennen sollten, meine Tochter mein Namen bekommt. Dem er zustimmte. Ich wusste es damals nicht besser. Und hatte mit mir und der neue Situation genug zu tun.  Ein Jahr später konnt ich einfach nicht mehr. Es fühlte sich alles so falsch an und hab den Kindsvater endlich verlassen. Ich bin mit meiner Tochter gegangen. Sein versprechen hat er natürlich nicht eingehalten. Nun ist es so,  meine Tochter sagt immer wieder mal, das sie mein Nachnamen möchte. Nur der Kindsvater weigert sich. Antwortet ihr wie, sein Name sei besser als meiner. Ich hab das Haus, mein Oldtimer verloren und dich auch.. den Namen kriegst du nicht, zu mir. Ich frage mich noch heute.. konnte er das damals ohne meine Zustimmung beim Standesamt anmelden. Erinnern kann ich mich definitiv nicht daran. Kann man soetwas nachprüfen? Und wenn es so ist, das er es ohne meine zustimmung gemacht hat, kann ich auch nach den Jahren  mein recht noch geltend machen ?  Oder kann es nur übers Gericht laufen? Viele grüße Müller