Marlee330
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell schwanger mit Zwillingen und seit der 12 SSW. Im Beschäftigungsverbot, weil ich als Psychologin in einer forensischen Psychiatrie tätig bin. Bei der Gefahrensbeurteilung wurde als Grund die Aussetzung von körperlichen Gefahren und die dadurch entstehende Belastung angegeben sowie das es keine Ersatztätigkeiten für mich gibt. Meine Frage wäre, ob Sie es für realistisch einschätzen, dass ich ebenfalls ein Stillbeschäftigungsverbot erhalte? vielen Dank und freundliche Grüße!
Hallo, es gibt in der Forensik ja keine Gefahr für die Miclh, deshalb gibt es kein BV. Liebe Grüße NB
misses-cat
für ein stillbeschäftigungsverbot muss für die Muttermilch Gefahr besteht zb durch Chemikalien oder Strahlung das ist in einer Forensik nicht gegeben. Dein BV jetzt ist sicher absolut gerechtfertigt aber nicht eins für nach der Geburt
3wildehühner
Ein Still-Beschäftigungsverbot ist dazu da, dass das Kind bzw. die Kinder vor schädlichen Stoffen in der Muttermilch geschützt werden. In der forensischen Psychatrie kommst du nicht mit solchen Stoffen in Kontakt. Deshalb gibt es keinerlei Grund für ein Still-Beschäftigungsverbot.
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