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Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger in der Pflege, mein Vorgesetzter hat mir eine Gefährdungsbeurteilung ausdrucken lassen, die Maßnahmen wurden lediglich von der Betriebsärztin eingetragen ist das so richtig? Auf der Gefährdungsbeurteilung ist ein vermerkt dass an einem Datum 11. Tage bevor ich die Gefährdungsbeurteilung bekam ein Gespräch darüber stattgefunden hat, der Vorgesetze hat es unterschrieben. Das Gespräch hat nie stattgefunden ich hatte an dem Tag frei, es ärgert mich ja schon etwas. Außerdem gibt's nicht zu jeder genannten Gefahr eine Maßnahme. Also zum Beispiel ist dort angekreuzt das ich arbeiten durchführe mit erhöhter Sturzgefahr und arbeiten die man nicht unterbrechen kann. Bei den Maßnahmen taucht jetzt aber nichts dazu auf also auch keine Maßnahmen die darauf übertragbar wären.
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt zur Prüfung. Liebe Grüße NB
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