Liebe Frau Bader! Ich hoffe ich darf die Frage stellen, auch wenn es gar nicht um Familienrecht geht. Mein Freundin und ich haben im Frühling dieses Jahres für die letzten 2 Novemberwochen 2027 bei einem Kölner Reisebüro eine Pauschalrundreise durch Äthiopien gebucht. Die erste Hälfte umfasst die Orte Lalibela, Bahir Dar, Gonder, den Tanasee und das Simienhochland. All das befindet sich in der Region Amhara, für die sowohl beim österreichischen Außenministerium, dem deutschen auswärtigen Amt und dem eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten die Reisewarnstufe 4, also eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Eigentlich wird derzeit von allen unnötigen Reisen außerhalb von Addis Abeba abgeraten, weil die jeweiligen Botschaften außerhalb der Stadt nur eingeschränkte bis gar keine Möglichkeiten einer Hilfeleistung haben. Dazu kommt, dass unsere Reiseversicherung im Fall einer Versicherungsleistung in einem Krisengebiet, in das man mit Kenntnis der Krise einreist nicht zahlt. Und das wäre aktuell der Fall. Alle vergleichbaren Reisen, die wir gefunden haben, wurden durch die jeweiligen Veranstalter bereits mit Hinweis auf die Reisewarnung abgesagt. Nur unser Veranstalter hält an der Durchführung der Reise fest und meint, wenn wir jetzt von uns aus absagen, würden wir auf den Kosten (immerhin € 5.300,--/pro Person) "sitzen" bleiben. Bzw. gibt es seit einer Woche überhaupt keine Antwort mehr auf unsere mails. Ich hoffe, es ist ok, wenn ich das Unternehmen nenne, für Ihre Einschätzung ist es vielleicht hilfreich. Es handelt sich um SKR Reisen, also auch kein ganz neues Unternehmen. Ich habe natürlich die KI befragt, und die sagt mir, dass wir so kurz vor Reiseantritt mit der Reisewarnung für die halbe Strecke selbstverständlich kostenfrei von der Reise zurücktreten können. Das sagen mir auch (allerdings österreichische) Rechtsanwälte, die mit dem deutschen Recht verständlicherweise nicht gänzlich vertraut sind. Wenn wir also aus oben genannten Gründen mittels des KI Vordrucks unseren Rücktritt erklären, kommen wir dann kostenfrei aus der Buchung raus? Wir haben ja selbst noch die Entwicklung der Lage abgewartet und den vollen Reisepreis bereits bezahlt. Aber jetzt, 10 Tage vor Reiseantritt, erscheint uns das Risiko (und auch die Moral, die allerdings keinen Rechtsanspruch hat) zu hoch. Vielen Dank, auch wenn meine Frage Ihr angebotenes Fachgebiet hier sprengt. Eine deutsche Rechtsauslegung wäre trotzdem sehr hilfreich. Vielen Dank und herzliche Grüße aus Graz G. Glettler
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