Sehr geehrte Fr. Bader,  ich habe eine etwas spezielle Frage: Ich dokumentiere mir immer, wenn der KV eigenmächtig den Umgang verkürzt oder ausfallen lässt (bisher ist nichts gerichtlich festgelegt). - Würde so etwas im Falle einer Gerichtsverhandlung einen Richter aber überhaupt interessieren? Vielen lieben Dank!