Guten Tag Frau Bader, guten Tag an alle, mein Mutterschutz würde an einem 29. beginnen und der 31. (sagen wir mal Mai) wäre noch ein Arbeitstag. Auf Grund eines vorherigen Kindes und Elternzeit, wäre dann ein Monat ohne Gehalt (Kind war über 14 Monate) im Bemessungszeitraum. Kann ich durch freiwilliges Arbeiten meinen Mutterschutz zum 1. (Juni) des Folgemonats verschieben und dadurch den Mai noch im Bemessungszeitraum behalten oder kommt es auf den GESETZLICHEN (Ärztlich festgestellten) Beginn des Mutterschutzes an? Ich weiß, dass eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde, diese enthielt jedoch keine Antwort, die mir weitergeholfen hat. Danke für die Rückmeldung! Herzliche Grüße Lolali