Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Hallo Ich bin seit 1. Mai im BV habe bis dahin in Vollzeit gearbeitet. Es ist für mich die Situation Neuland für mich und kenn mich somit gar nicht aus was ich machen soll. Mein ET ist Mitte November 23. Bis Oktober 23 zahlt mein AG den Lohn.Wann und wo kann ich Mutterschutzgeld beantragen und wie läuft das genau ab? Was ist nach den 8 Wochen nach der Geburt ? Wie lange zahlt jetzt tatsächlich der AG den Lohn weiter ? Fragen über Fragen und ich komm irgendwie nicht weiter, vor allem wenn ich nach dem ET mindestens 1 Jahr zuhause bleiben möchte , ich aber dann keinerlei Einkommen mehr habe. Mein Partner ist Hausmann und hat sich stets um Kinder gekümmert und somit auch kein Einkommen, muss ich Bürgergeld oder wie das sich jetzt nennt, beantragen? Hoffe auf viele hilfreiche Antworten und dass ich hier im Gedankenkarussell weiter komm. Lg und ein schönes Wochenende

von Snoopymama4! am 03.06.2023, 07:41



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Hallo, das MG läuft über die KK. Bürgergeld bekommen Sie nicht, wenn beide Elternteile zu Hause bleiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.06.2023



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Mutterschutzlohn musst Du bei der KK beantragen. Dazu gibt es auch viele Infos online auf der Homepage Deiner KK. Zusätzlich bekommst Du Mutterschutzlohn vom AG. Mit beidem zusammen kommst Du dann auf Dein Nettogehalt vor dem Mutterschutz. Nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz bekommst Du EG. Das musst Du direkt nach der Geburt bei der Elterngeldstelle beantragen. Naja weißt Du, wenn Dein Mann eh Zuhause ist und ihr euch die Elternzeit von Dir nicht leisten könnt, musst Du vielleicht einfach wieder arbeiten gehen und Dein Mann kümmert sich um das Kind.

von Suomi am 03.06.2023, 07:54



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Ich möchte Stillen und deswegen auch zuhause bleiben. Mein Mann ist deswegen Hausmann und kümmert sich um die Kinder, da er krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Zumindest vorläufig noch nicht.

von Snoopymama4! am 03.06.2023, 08:04



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Wenn du einen Partner hast der zu Hause ist gehst du halt arbeiten, so einfach ist das

von misses-cat am 03.06.2023, 08:05



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Die Situation ist Neuland für dich, aber dein Partner kümmert sich scheinbar seit eh und je um die Kinder?? Dann kann die Situation doch nicht neu sein. Wenn dein EG (und Kindergeld) nicht reicht, wird einer von euch arbeiten müssen. Entweder gibt dein Partner seinen Hausmann Status auf, oder du arbeitest - zumindest TZ in EZ.

von KielSprotte am 03.06.2023, 09:23



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Könntest du z.B. TZ in Elternzeit im home office arbeiten - dann sollte auch Stillen möglich sein. Oder dein Mann bringt dir Baby zum Stillen auf Arbeit?

von ImvPP am 03.06.2023, 09:56



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

"wenn ich nach dem ET mindestens 1 Jahr zuhause bleiben möchte , ich aber dann keinerlei Einkommen mehr habe". Wieso hast du dann kein Einkommen mehr? Du bekommst doch erst Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld. Wenn ich dich richtig verstehe, hast du bislang in Vollzeit gearbeitet? Und bist jetzt im BV? Also hast du noch einen Arbeitgeber und erhältst deinen vollen Lohn weiter? Ich sehe keinen Grund, warum du nach der Geburt kein Einkommen mehr haben solltest. Dein Elterngeld wird sich doch aus deinem Vollzeitgehalt errechnen. Elterngeld und Kindergeld. Dazu noch Kindergeld von weiteren Kindern? Dein Mann kann aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht arbeiten. Dann bekommt er Krankengeld oder ggf. EU-Rente oder etwas vergleichbares? Wie war denn euer Plan, als ihr die Familienplanung angegangen seid? Ihr habt das doch sicher mal zumindest grob durchgerechnet. Wie sieht denn die langfristige Perspektive aus? Du schreibst, dein Mann könne "noch nicht" arbeiten. Vielleicht sieht es in einem halben Jahr ganz anders aus? Wenn ich jetzt nicht komplett danebenliege - bitte klärt mich auf -, müssest du jedenfalls durchaus Einkommen haben, nämlich das Elterngeld. Also alles sicher nicht optimal, aber gar nicht so schlimm, wie es erstmal aussieht :) Grüße, terkey

von Terkey235 am 03.06.2023, 12:36



Antwort auf: Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Dein AG zahlt das aufgestockte Mutterschaftsgeld und die KK die 13 Eur je Tag. Wie bei den anderen Kindern. Dann gibt es ja auch Elterngeld und Kindergeld Verstehe irgendwie nicht dein Problem

von MamaausM2 am 05.06.2023, 20:12



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