Bemessungzeitraum Elterngeld bei Mischeinkünften, Mutterschutz und Corona

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungzeitraum Elterngeld bei Mischeinkünften, Mutterschutz und Corona

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum des Elterngelds. Aktuell bin ich schwanger mit Kind 2. Erwarteter Geburtstermin 22.10.2023 (Mutterschutz beginnt ab 10.09.2023). Für Kind 1 (geboren am 31.03.2022) habe ich kein Elterngeld bezogen. Für Kind 2 möchte ich jetzt Elterngeld beantragen. Ich habe seit 2013 Mischeinkünfte wobei die Haupteinkunft aus angestellter Arbeit ist. Grundsätzlich wäre der Bemessungszeitraum aufgrund der Mischeinkünfte der Zeitraum das vergangene Kalenderjahr 2022. In diesen Zeitraum fallen aber auch die Geburt und der Mutterschutz von Kind 1. Also könnte, soweit ich das verstanden habe, der Zeitraum weiter verschoben werden und wie bei Kind 1 bestimmt werden. Da ich hier aber kein Elterngeld beantragt habe, kenne ich auch hier den Bemessungszeitraum nicht. Würde dann das Kalenderjahr 2021 angesetzt werden? Dort hatte ich coronabedingt Kurzarbeit und damit Einkommenseinbuße. Kann ich den "Corona Kurzarbeit Zeitraum" (13.04.2020-31.05.2021) auch ausklammern? Würde damit der Bemessungszeitraum auf das Kalenderjahr 2019 (also vor die Kurzarbeit) geschoben, oder werden auch bei Mischarbeit nur Monate ausgeklammert (wegen Mutterschutz und Kurzarbeit) Ich bin für Ihre Hilfe dankbar. Viele Grüße --------- Hier nochmal die Voraussetzungen zusammengefasst Mischeinkünfte (seit 2013), Haupteinkunft aus angestellter Arbeit Geburtstermin Kind 2: 22.10.2023 (Mutterschutz beginnt ab 10.09.2023) hier soll Elterngeld beantragt werden. Mutterschutz Kind 1. 11.02.2022-26.05.2022 Coronabedingt Kurzarbeit 13.04.2020-31.05.2021 Wie ist der Bemessungszeitraum?

von Jujulula am 15.08.2023, 12:12



Antwort auf: Bemessungzeitraum Elterngeld bei Mischeinkünften, Mutterschutz und Corona

Hallo, wenn Sie für Kind 1 MG bezogen haben können Sie 2022 ausklammern. 2021 u 2020 auch, wenn Sie wegen Corona Kurzarbeitergeld bekommen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2023



Antwort auf: Bemessungzeitraum Elterngeld bei Mischeinkünften, Mutterschutz und Corona

Eigentlich zählt 2022, hier hast du aber Mutterschutz in Anspruch genommen, also darfst du das Jahr 2022 ausklammern. Dann würde theoretisch 2021 gelten. Wenn du hier pandemiebedingt Kurzarbeitergeld bezogen hast, darfst du das Jahr 2021 (und dann auch 2020) ausklammern. Hier musst du aber nachweisen, dass das ganze pandemiebedingt stattgefunden hat, nur das Kurzarbeitergeld auf deiner Abrechnung ist nicht ausreichend. Am besten legst du ein Schreiben deines Arbeitgebers bei, aus dem hervorgeht, dass die Kurzarbeit wegen Corona angesetzt werden musste. Damit würde sich dein Elterngeld aus dem Jahr 2019 (Januar bis Dezember) errechnen.

von Dojii am 16.08.2023, 07:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeld Plus

Liebe Frau Bader, ich plane, nach meinem Mutterschutz zunächst meinen Resturlaub (20 Tage) zu nehmen, sodass ich ca. einen Monat noch volles Gehalt bekomme, bevor ich dann in Elternzeit gehe und Elterngeld Plus beziehen möchte. Nach meinem Verständnis dürfte dies nicht dazu führen, dass Elterngeld "verschenkt" wird, da man ElternGeldplus bis...


Urlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeld Plus (mit konkreten Daten)

Liebe Frau Bader, wie von Ihnen gewünscht stelle ich meine Frage nochmal neu mit den konkreten Daten. Ich plane meine Elternzeit und Resturlaub wie folgt zu nehmen: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld ...


Mutterschutz und Elterngeld

Hallo zusammen! Ich habe gerade gelernt, dass man immer volle 14 Wochen im Mutterschutz ist, d.h. wenn das Kind früher auf die Welt kommt, werden die "fehlenden" Tage der 6 Wochen Mutterschutz vor ET einfach hinten angehängt und es bleibt beim Ende Mutterschutz nach dem voraussichtlichen ET (Beispiel: voraussichtlicher ET 04.01.2023, Beginn Mutt...


Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande...


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Elterngeld und Mutterschutz

Guten Abend Meine Situation sieht vollgendermassen aus. Ich bin zur Zeit in Elternzeit das 1.Jahr und innerhalb dieses Jahres erneut schwanger geworden. Das zweite Kind kommt genau 1 Jahr nach dem ersten Kind. Jetzt beziehe ich der Zeit Elterngeld volle Auszahlung und müsste bald melden, dass ich in den Mutterschutz gehe. Bei meinen A...


Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit 2.Kind

Hallo Frau Bader, bin schwanger mit dem zweiten Kind und werde im Herbst entbinden. Hätte einige Fragen dazu. Unser erster Sonnenschein kam im Januar 2021 zur Welt. Habe drei Jahre Elternzeit fürs erste Kind beantragt und arbeite aber seit März wieder in Teilzeit (während der Elternzeit) in der Firma, in der ich auch vor dem ersten Kind gearbeite...


Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Hallo Ich bin seit 1. Mai im BV habe bis dahin in Vollzeit gearbeitet. Es ist für mich die Situation Neuland für mich und kenn mich somit gar nicht aus was ich machen soll. Mein ET ist Mitte November 23. Bis Oktober 23 zahlt mein AG den Lohn.Wann und wo kann ich Mutterschutzgeld beantragen und wie läuft das genau ab? Was ist nach den 8 Woch...


Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft machte ich einen Teilzeitjob mit 20h/Woche sowie einen Minijob mit 10h/Woche. Nun wollte ich nach dem Mutterschutz von 2 Monaten auch wieder so arbeiten. Stimmt es das ich dann kein Elterngeld bekommen würde? Ich dachte man darf 30h/Woche arbeiten. Nun sagte mir aber eine Dame, dass sich da...


Pause zwischen Mutterschutz und Elterngeld?

Guten Tag Frau Bader, mir stellt sich die Frage, ob es möglich ist, zwischen Mutterschutz (und Bezug des Mutterschutzlohns) und Bezug des Elterngelds eine Pause zu machen. Hintergrund ist, dass mein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zwei Monate freiwillig "Elterngeld" in Höhe des üblichen Lohns zahlt. Nach meinem Verständnis ist ein Verschieben...