Sehr geehrte Frau Bader,
vor meiner Schwangerschaft machte ich einen Teilzeitjob mit 20h/Woche sowie einen Minijob mit 10h/Woche.
Nun wollte ich nach dem Mutterschutz von 2 Monaten auch wieder so arbeiten.
Stimmt es das ich dann kein Elterngeld bekommen würde?
Ich dachte man darf 30h/Woche arbeiten. Nun sagte mir aber eine Dame, dass sich das nur auf einen vorherigen Vollzeitjob bezieht.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
von
Biggymaus1984
am 16.08.2023, 19:46
Antwort auf:
Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld
Hallo,
der Lohn wird angerechnet. Es bleibt also der Sockelbetrag iHv 300 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2023
Antwort auf:
Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld
Sie meint was anderes....
Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung, die dein vorheriges Einkommen ersetzen soll. Quasi den Verlust von Einkommen. Du hast aber kein Verlust an Einkommen, wenn du so wie vorher arbeitest. Außerdem wird dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld gekürzt bis auf den Sockelbetrag von 300€
Beantrage Elterngeld plus, dass ist zwar nur die Hälfte aber doppelt solange
von
MamaausM2
am 17.08.2023, 07:45