Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft machte ich einen Teilzeitjob mit 20h/Woche sowie einen Minijob mit 10h/Woche. Nun wollte ich nach dem Mutterschutz von 2 Monaten auch wieder so arbeiten. Stimmt es das ich dann kein Elterngeld bekommen würde? Ich dachte man darf 30h/Woche arbeiten. Nun sagte mir aber eine Dame, dass sich das nur auf einen vorherigen Vollzeitjob bezieht. Vielen Dank schonmal im Voraus.

von Biggymaus1984 am 16.08.2023, 19:46



Antwort auf: Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

Hallo, der Lohn wird angerechnet. Es bleibt also der Sockelbetrag iHv 300 €. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2023



Antwort auf: Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

Sie meint was anderes.... Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung, die dein vorheriges Einkommen ersetzen soll. Quasi den Verlust von Einkommen. Du hast aber kein Verlust an Einkommen, wenn du so wie vorher arbeitest. Außerdem wird dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld gekürzt bis auf den Sockelbetrag von 300€ Beantrage Elterngeld plus, dass ist zwar nur die Hälfte aber doppelt solange

von MamaausM2 am 17.08.2023, 07:45



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