Guten Tag, eine Frage. Wir hatten Besuch vom Jugendamt wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Die wurde nicht bestätigt. Dies haben wir schriftlich. Uns wurde die Begleitung einer Familienhebamme empfohlen. Es wurde nichts angeordnet. Darf ich dieses Angebot ablehnen? Wir hatten zuvor schon eine Hebamme. Diese Betreuung ist aber schon beendet. Wir wollen diese Betreuung nicht haben von dieser Hebamme. Darf sie deswegen einfach absagen?