BluGa21
Guten Tag, Wir überlegen für unseren Sohn einen Ü3 Platz der Stadt abzulehnen, da ich sowieso noch mit dem zweiten Kind in Elternzeit bin. Im Folgejahr brauchen wir aber einen Platz für ihn. Haben wir dann für den großen noch einen Rechtsanspruch für einen Platz im Folgejahr, oder haben wir dann bis zum Schuleintritt keinen Anspruch mehr, da wir den ü3 Platz dieses Jahr ablehnen? Vielen Dank
Hallo, wenn Sie den Platz ablehnen erlischt der Anspruch. Ich würde versuchen, das mit dem Kindergarten auf dem kleinen Dienstweg zu regeln. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn ihr den Platz ablehnt, habt ihr danach keinen Rechtsanspruch mehr. Kannst Du nicht mit der Kita sprechen, ob es auch einen Platz nächstes Jahr gibt für ihn? Ansonsten kann euer Kind doch immer nur ein paar Stunden am Tag in den Kindergarten gehen und Du kannst Dich währenddessen um das Baby und Dich selbst kümmern und mittags verbringt ihr dann Zeit zu Dritt.
BluGa21
Der Platz, der uns zugewiesen wurde, ist Recht schlecht erreichbar und halt auch teuer mit nur Elterngeld. In unserer Region sind Kita Plätze echt teuer. Daher die Überlegung, ihn abzusagen. Aber wenn er dann bis zum Schuleintritt keinen Platz mehr bekommt ist das ja auch richtig blöd.
Mamamaike
Hallo, auch hier der Rat: Sprich doch mit dem Kindergarten. Bitte um eine Eingewöhnung spät im Kindergartenjahr (im August/September wollen alle) und schick ihn nur stundenweise. Die Kommune hat mit der Zuweisung ihre Pflicht erfüllt. Viele Grüße
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