Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub und Rückkehr Elternzeit

Frage: Resturlaub und Rückkehr Elternzeit

Nelesmom

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Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt bekomme. Meine Frage ist, ob ich nicht eigentlich das alte Gehalt bekomme müsste und nicht das Teilzeitgehalt da der Urlaub ja aus meiner Zeit in Vollzeit erworben wurde? Viele Grüße und Danke für Ihre Hilfe


Neverland

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Ja musst du, also entweder man zahlt dir 16 Tage - dann kommst Du aber auf deutlich mehr Stunden in dieser Zeit - das wäre eigentlich der rechtlich richtige Weg. Also erst Urlaub weg, dann erst Start der TZ-Vereinbarung. Das würde dann ja (fast) auch mit den 3 Wochen hinhauen. Bei 5 Tage-Woche bliebe ein Tag Urlaub - sofern der nicht noch an die 3 Wochen dran gehängt wird. Oder aber dir werden nur 6 Tage abgezogen, der Rest von 10 Tagen bleibt. Ich gehe mal davon aus das du wie vorher dann 8 Std pro Arbeitstage arbeitest. Den Weg gehen viele - da man oft dann etwas flexibler beibt gerade im ersten Tag des Wiedereinstiegs wegen krankem Kind oder mangelnder Betreuung.  Arbeitest du im öffentlichem? Oder warum weißt du bereits das dir Geld fehlen wird. So wie ich dich verstanden habe hast du ja jetzt erst - scheinbar im September - gestartet oder startest sogar erst noch. Dann würde ich einfach mal die erste Gehaltszahlung abwarten. 


Nelesmom

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Offiziell bin ich schon gestartet aber eben 3 Wochen im Urlaub. Die Lohnabrechnung ist schon da und ich bekomme das Teilzeitgehalt für die 16 Stundenwoche also deutlich weniger.


Ani123

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Nehmen sie schriftlich Kontakt zu ihrem Vorgesetzen auf. Teilen sie ihm mit, dass sie nur Geld für 6 Urlaubstage + X Arbeitstage erhalten haben. Somit verbleiben 10 Tage Rest-Urlaub von vor der EZ welche sie lt. Gesetz bis zum Folgejahr der Rückkehr aus der EZ nehmen werden. Das entspricht dem 31.12.2027.  Somit stehen ihnen für 2026 der reguläre Urlaub von September bis Dezember 2026 zu + 10 Tage Resturlaub von vor der EZ. Die Lohnabrechnung ist richtig. Sie haben am 01.09.2026 mit 16 Wochenstunden verteilt auf 2 Tage begonnen. Sie haben Urlaub für 2 Tage in der Woche.  Am besten teilen sie ihrem Vorgesetzten das schriftlich mit, so dass sie nachweisen können, dass er davon weiß.  Sollte er sich quer stellen holen sie sich Unterstützung von der Mitarbeitervertretung und der Personalabteilung. 


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