Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit

Frage: Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit

SeLe

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Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Urlaub aus VZ-Tätigkeit muss man in VZ nehmen, als nach der EZ. Liebe Grüße NB


Neverland

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Urlaub der in VZ erworben wurde, der muss auch in VZ genommen werden. Also entweder dann 13 Urlaubstag a 8 Std - wenn vorher in VZ 8 Std gearbeitet wurde. Oder aber, weil nun wegen TZ weniger gearbeitet wird, müssen die Stunden entsprechend Dreisatz berechnet werden. Am Ende kommt - egal ob VZ oder TZ - die selbe Stundenanzahl heraus. Rechenbeispiel 13 Tage a 8 Std ergibt 104 Stunden Resturlaub. Ändert sich die tägliche Arbeitszeit auf 6 Stunden, wären das 104 Stunden : 6 Stunden = 17,33 Tage. Bleibt es bei 8 Std täglicher Arbeitszeit, bleibt es auch bei 13 Tagen.  Was in Tage umgerechnet wird ist der neue Urlaubsanspruch. Hatte man vorher zB 20 Tage Urlaub im Jahr - das ist der wöchentliche Mindesturlaub bei einer 5 Tage-Woche, ändert sich dieser nun auf 8 Tage Jahresurlaub. Wenn nur nich 2 tage die Woche gearbeitet wird. Am Ende hat man - VZ wie auch TZ  - dann 4 Wochen Urlaub. Hoffe das ist verständlich. 


KielSprotte

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VZ Urlaub sollte auch in VZ genommen werden, also EZ-VZ Urlaub -Aenderung auf TZ Wenn das von beiden Seiten aus nicht möglich ist, wird im Dreisatz umgerechnet.


SeLe

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Herzlichen Dank an alle für die Hilfe/ Antworten :)


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