Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung

Frage: Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung

MathiasundMarina

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Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat und mein Mann und ich vor der Schwangerschaft erst immer 18.30 zu Hause waren von der Arbeit. Dieser sagt jetzt, dass meine Tätigkeit nicht mehr an meinem vorherigen Arbeitsort gebraucht wird und ich jetzt zu einer Filialie der "neuen Firma" soll wo der Arbeitsweg 50% länger ist (wären circa 70 Euro mehr Benzin und 15 Euro mehr Autoversichering + Reifen Autowerverlust etc.) für mich. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts wegen dem Arbeitsort weil wir ja nur einen Standort hatten und Dieser vorher schon von der Fahrtzeit und Fahrtkosten am äußersten Limit für mich waren. Rein finanziell gesehen hätte ich mit dem neuen 30 Stunden Vertrag mindestens 200 Euro monatlich weniger zur Verfügung als jerzt Elterngeld oder wenn ich gekündigt werden würde und 1 Jahr Arbeitslosengeld bekommen würde (Berechnet sich ja nach Vollzeit vor der Schwangerschaft). Das kann es dann auch irgendwie nicht sein. Kann ich einen Änderungsvertrag verlangen, so dass ich mir die Arbeit leisten kann? LG Marina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, was im Vertrag zum Arbeitsort steht. Wenn dort eine Versetzung nicht ausgeschlossen ist, wird es im Rahmen des Direktionsrechtes zulässig sein. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Arbeitsweg und Kinderbetreuung ist Privatsache, da muss der AG keine Rücksicht drauf nehmen.  Kann einer von euch früher anfangen zu arbeiten? 18.30 Uhr daheim ist bei einem normalen Arbeitstag ja ungewöhnlich spät. Statt Auto Öffis möglich? Deutschland Ticket?


KielSprotte

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Nachtrag: bei einer 30 Std Stelle sollte eine Abholung bis 17 Uhr doch möglich sein?! Wie lange soll das arme Kleinkind denn in der Krippe schmoren?


MathiasundMarina

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Vielen Dank für die Antwort. Deswegen ja auch Teilzeit. Bei 30 Stunden könnte man um 15 uhr bei der Kita abholen. Arbeitsende bei Vollzeit wäre 17 uhr und der Arbeitsweg ist ca. 90 minuten mit dem Auto. Wir wohnen auf dem Land. Da gibt es nicht so viel. Öffis gibt es nur den Bus zum alten Arbeitsort. Der neue Arbeitsort wäre mit umsteigen und Wartezeit von 50 min auf Anschlussbus frühstmöglich um 9.40 Uhr erreichbar; was zu spät wäre. Die Frage bezogen sich eher darauf, ob es rechtens ist das ein neue Firma die übernommenen Mitarbeiter auch in Filialien einsetzen kann die in einem andern Bundesland sind. Ich würde niemals bei einer Firma anfangen wo ich so weite Streckfahren muss. Und da mein Arbeitgeber jetzt während meiner Eltermzeit 'geschluckt' wurde, werde ich dazu gezwungen einen längeren Arbeitsweg und mehr Arbeitswegkosten auf mich zu nehmen ohne finanziellen Ausgleich? Vielen Dank vorab


3wildehühner

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Wenn kein Arbeitsort im Vertrag festgelegt ist, kann der Arbeitgeber den Einsatzort über sein Direktionsrecht nach "billigem Ermessen" neu bestimmen.  Dies gilt meines Wissens nach auch bei einer Betriebsübernahme. Was du unbedingt beachten solltest: Falls du kündigen möchtest, sprich vorher unbedingt mit der Arbeitsagentur! Bei Eigenkündigung ist eigentlich eine dreimonatige Sperre des ALG1 vorgesehen, die nur bei bestimmten Gründen nicht angewandt wird. Außerdem bist du falsch informiert: Du erhält keineswegs ALG1 in vollem Umfang, wenn du nur Teilzeit arbeiten möchtest. Du erhältst ALG1 in der Höhe, die du arbeiten möchtest.


3wildehühner

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Du musst deiner Übernahme nicht zustimmen. Du kann mit einer einmonatigen Frist ab Kenntnis der Übernahme deiner Firma der Übernahme widersprechen. Dann bist du allerdings natürlich arbeitslos. Auch hier gilt, dich unbedingt vorher mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen!


misses-cat

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Du hast noch einen ganz gewaltigen Denkfehler wenn du nur 30 Stunden arbeiten kannst  bekommst du nur für 30stunden Arbeitslosengeld, da wird nix nach dem Vollzeitgehalt berechnet 


WonderWoman

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nö, du wirst nicht gezwungen. es steht dir frei einen anderen job zu suchen. der ag kann weder gezwungen werden den standort der aufgekauften fa zu behalten noch muss er den mitarbeiter*innen einen ausgleich anbieten. denk das doch mal weiter: möglicherweise gibt es kolle*innen denen der neue standort entgegenkommt und die jetzt weniger anfahrt haben. wird denen dann das gehalt gekürzt oder wie stellst du dir das vor? du wirst bezahlt für deine arbeit und nicht für deine anfahrt. allerdings kannst du natürlich auf den ag zugehen und einen fahrtkostenzuschuss  rausverhandeln. er steht dir nicht zu aber evtl. bist du dem ag als arbeitskraft so wichtig dass er bereit ist sowas zu zahlen. (bei entsprechendem status der aufgekauften fa. hätte der br das auch für alle rausverhandeln können bei der übernahme. aber das ist scheinbar nicht geschehen.)


Ani123

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Kinderbetreuung ist Privatsache.  Da in ihrem Vertrag kein Arbeitsort angegeben ist kann ihr Arbeitgeber sie frei einsetzen.  Sie können fragen, ob sie die Fahrtkosten erstattet werden. Ihnen sollte bewusst sein, wenn ihr Arbeitgeber das bei ihnen macht können die anderen Arbeitgeber das auch fordern und erhalten. Das wären Mehrkosten für ihren Arbeitgeber. Daher könnte o. g. ein Grund zur Ablehnung sein. Sie schreiben einerseits, dass u. a. die Kosten für Autoversicherung sich erhöhen. Andererseits schreiben sie von der verlängerten Fahrzeit mit Bus.  Um ihre Arbeitszeiten in die Betreuungszeiten zu bekommen wäre das Auto vom Vorteil. Dann könnten sie z. B. von 9-15 Uhr arbeiten und ihr Kind ist von ca. 8-16 Uhr in der Betreuung.  Bedenken Sie, dass ihr Arbeitgeber sich an das Arbeitsschutzgesetz halten muss. Das bedeutet, dass sie wenn sie mehr wie 6 Stunden arbeiten 30 Minuten pausieren müssen. Daher müssen sie darauf achten pünktlich Schluss zu machen. Wird die Arbeitszeit digital erfasst wird bei über 6 Stunden automatisch 30 Minuten Pause abgezogen.  Sie schreiben, dass sie auf 30 Stunden reduzieren. Machen sie das in TZ in EZ? Das hätte den Vorteil, dass sie z. B. während der EZ auch bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein dürfen (Zustimmung vom jetzigen Arbeitgeber notwendig). Das Wichtigste kann der Kündigungsschutz sein.  Wenn sie den Forderungen ihres Arbeitgebers nicht nachkommen können sollten sie um einen Aufhebungsvertrag bitten. Das kann zum Vorteil bei der Agentur für Arbeit sein. Ob das vor einer Sperre schützt können sie bei der Agentur für Arbeit erfahren. Wenn sie selbst kündigen kann die Agentur für Arbeit eine bis zu dreimonatige Sperre verhängen, indem sie kein Geld erhalten. Ob das ALG1 in der Zeit der Sperre mitläuft können sie nachfragen. Das würde von 12 auf 9 Monate reduzieren. Wichtig: ALG1 erhalten sie nurin der Höhe wie sie arbeiten können. In ihrem Fall für 30 Wochenstunden. Eine Kinderbetreuung muss vorhanden sein.  VZ angeben und nur TZ arbeiten können geht nicht. Das erhöht zwar das ALG1, zeitgleich ist es Betrug. Wenn das die Agentur für Arbeit herausfindet kann das Konsequenzen für sie haben.  Z. B. Rückzahlung des Geldes und Anzeige wegen Betrug. 


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