Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das dann für die Berechnung meiner Mutterschutzgeldes mit rein? Oder kann die Firma diese anteilige Summe daraus streichen? 2. Frage: Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass meine Zielerreichung während meines Mutterschutzes bis aktuell Ende November gilt wie gehabt. Da ich in einer Lohnfortzahlung bin. Da stelle ich mir jedoch die Frage, wie ich diese Ziele während meines Mutterschutzes erreichen soll? Ich kann keine Interessenten kontaktieren, geschweige denn Abschlüsse machen. Der Mutterschutz darf mir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Jedoch fühlt sich das so an. Wie ist das laut Arbeitsschutzgesetz in der Schwangerschaft geregelt? Vielen Dank
Hallo, 1. Die Provision zählt dazu 2. Sie bekommen Lohnersatzleistungen und deshalb ist es Ihnen ja praktisch gar nicht möglich, die Provisionsziele zu erreichen. ALso nein. Liebe Grüße NB
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