Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung nach BEEG §17(2) und sollte somit von mir im Jahr 2025 oder 2026 genommen werden dürfen. Mein AG hat mich aufgefordert / bedrängt sämtlichen Urlaubsanspruch in 2025 zu nehmen.  Dies wollte ich aus verschiedenen Gründen nicht. Mein Arbeitgeber hat den Urlaub explizit nicht angeordnet, mir aber mitgeteilt, dass er den verbleibenden Urlaubsanspruch zu Ende 2025 verfallen lassen wird, wenn ich ihn nicht vorher nehme. Dies hat er nun umgesetzt. Da ich nicht ausschließe, noch dieses Jahr wegen anderer Themen gerichtlich gegen meinen AG vorzugehen, frage ich mich, ob ich die Wiederherstellung meiner Urlaubstage auf meinem Urlaubskonto schriftlich fordern oder anmahnen muss. Die schriftliche Diskussion und der Hinweis, dass der Urlaub nach BEEG nicht verfallen darf fand bereits letztes Jahr statt. Hat aber niemanden interessiert. Falls ich hier nochmal tätig werden muss, gibt es eine zeitliche Frist? Vielen Dank.