Gisa
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkeit nicht angetreten werden kann und der Dienstherr die Besoldung weiterzahlen muss und der Erziehungsurlaub sich bis zur Genesung verschiebt. Diese Regelung kennt die Dienststelle und auch das OFD nicht. Bin ich im Unrecht oder kennen die Stellen nicht das Beamtenrecht. Können sie mir hier helfen, da ich dem OFD nochmal mein Problem schildern möchte. vielen Dank
Hallo, nein, davon habe ich noch nie gehört. Wenn man EZ beantragt hat spielt eine Erkrankung keine Rolle. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein das stimmt so nicht. Die Elternzeit ist verbindlich angemeldet worden und muss auch so angetreten werden. Eine Krankschreibung im Mutterschutz und in anschließender Elternzeit wäre auch nicht notwendig gewesen, wenn man den Arzt darüber informiert. Der Dienstherr kann natürlich die Elternzeit in beidseitigem Einverständnis später beginnen lassen und dann in dieser Zeit die Bezüge weiterzahlen, aber das ist eben seine Entscheidung. Ein Recht das einzufordern hat man nicht.
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