Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkeit nicht angetreten werden kann und der Dienstherr die Besoldung weiterzahlen muss und der Erziehungsurlaub sich bis zur Genesung verschiebt. Diese Regelung kennt die Dienststelle und auch das OFD nicht. Bin ich im Unrecht oder kennen die Stellen nicht das Beamtenrecht. Können sie mir hier helfen, da ich dem OFD nochmal mein Problem schildern möchte. vielen Dank