Guten Abend, ich habe eine Frage zur Thematik des Wohngeld Antrags für Eltern. Wir möchten Wohngeld beantragen, haben hier jedoch noch eine konkrete Frage, vielleicht weiß hier jemand Rat.  Müssen ab und an stattfindende private Verkäufe von gebrauchten Gütern über analoge Flohmärkte oder (digital) über Kleinanzeigen auch unter Einkommen im Wohngeldantrag angegeben werden? Konkret wird entweder in bar bei Übergabe oder öfter auch per Paypal gezahlt, die Wohngeldstellen interessieren sich ja auch oft nicht nur für Kontoauszüge, sondern auch Paypal Kontoauszüge. Laut unserem Steuerberater sind die Verkäufe für die Einkommensteuererklärung irrelevant (da unter 2.000 Euro jährlich und weniger als 20 Transaktionen pro Jahr), gilt das so auch für das Wohngeld? Wenn das ganze für die Beantragung und Genehmigung von Wohngeld relevant sein sollte, was muss ich der Wohngeldstelle zur Verfügung stellen? Muss ich dann auch bei Barverkäufen auf dem Flohmarkt oder an der Haustür meine Verköufe quittieren lassen, um einen Beleg über den Verkauf für die Wohngeldstelle zu haben? Vielleicht kann hier jemand von Euch ein wenig Licht ins Dunkel für uns bringen. Danke.