eluba
Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mit freundlichen Grüßen
Hallo, die Einkünfte müssen grundsätzlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich angegeben werden. Dann erscheinen sie auch auf dem Einkommensteuerbescheid und werden auch berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Lena_1922
JA! Alle Einkünfte werden berücksichtigt. Schau dir mal den Antrag an.
Dojii
Stehen sie im Steuerbescheid unter selbstständige Tätigkeiten oder Gewerbe haben sie Einfluss auf das Elterngeld. Stehen sie unter Einnahmen und Vermietung und Verpachtung, haben sie keine Auswirkungen. Worunter genau AirBnB Einnahmen fallen weiß ich nicht.
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