Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch zu nehmen. Jetzt ist es so, dass ich ein BV bekommen habe. Die Elternzeit haben wir für Mai geplant. Was passiert nun mit dem Monat Mai greift die Elternzeit oder bleibt nun das BV bestehen für den Zeitraum? Danke schon mal für Ihr Feedback.