Leniliebe
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefährdungsbeurteilung erledigt und ein evtl. Ersatzarbeitsplatz gefunden ist. Für die Zeit war ich dann zunächst im ärztl. befristetetn BV. Diese Stunden wurden rückverrechnet, allerdings nicht ab 16.2., weil ich im Anschluss "nur" AU geschrieben wurde. Das Argument lautet, dass gesetzte Absetzer vor AU gelten und somit die Stunden nun als genommen gelten (was eben einseitig vom AG erfolgte und ohne Einwilligung meinerseits). Darf der Arbeitgeber einseitig Überstunden abbauen wenn eine Schwangerschaft bekannt und keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden bzw keine mutterschutzkonforme Arbeit zugewiesen wurde? Müssen mir die Stunden wegen der Krankmeldung seit dem 16.02. wieder gutgeschrieben werden, auch wenn dort vorher "Absetzer" im Plan standen (zumal ja bereits ab 12.2. eine Gefährdungsbeurteilung vorlag die ein BV notwendig machte)? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mithilfe! Herzliche Grüße
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