Rosalie88
Sehr geehrte Frau Bader, in meinem Betrieb stehen betriebsbedingte Kündigungen im Raum. Ich frage mich welche Auswirkungen meine Elternzeit auf ein mögliches ALG1 hat. Ich bin angestellt. Mein Kind über drei Jahre alt. Anfang des Jahres habe ich vier Wochen elternzeit, Abschnitt 2, genommen und nicht gearbeitet. Der Zeitraum war kein ganzer Kalendermonat, sondern ging über zwei Kalendermonate. Mein Arbeitsentgelt fiel in diesen Monaten entsprechend geringer aus. Entsprechend wurde auch ein geringerer Beitrag für die Sozialversicherungen wie Arbeitslosenversicherung geleistet. Desweiteren steht der dritte Abschnitt Elternzeit für drei Wochen demnächst an und wurde schon beantragt. Hier ebenso kein ganzer Kalendermonat, geringeres Entgelt, entsprechend geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. 1. Könnte ich die Monate mit verringertem Einkommen aus der Berechnung des ALG1 ausklammern lassen? 2. Kann ich die verringerten Beiträge von Anfang des Jahres noch freiwillig nachzahlen? 3. Kann ich bei dem noch anstehenden Abschnitt freiwillig mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, um, falls der Fall eintritt, ALG1 entsprechend meines regulären Gehalts zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, Sie haben in der EZ besonderen Kündigungsschutz. Die EZ wirkt sich nicht negativ auf das ArbGeld I aus. Um Anspruch auf ALG 1 zu haben, müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate (erweiterte Rahmenfrist) mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV