Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine kurze Frage zum Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus: Werden für die maßgebliche Wochenarbeitszeit die tatsächlich geleisteten Stunden berücksichtigt – auch wenn es sich um unbezahlte Mehrarbeit handelt – oder zählen nur die vertraglich vereinbarten bzw. vergüteten Stunden? Konkret habe ich in vier aufeinanderfolgenden Monaten tatsächlich jeweils über 24 Stunden pro Woche gearbeitet, obwohl mein Vertrag darunter liegt. Die Mehrstunden werden im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung aufgebaut und wieder abgebaut, aber nicht gesondert vergütet. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.