Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mehrarbeit im individuellen Beschäftigungsverbot

KathaOB

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Hallo Frau Bader, ich arbeite als Lehrerin an einer Gesamtschule und habe von meinem Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, so dass ich 14 Stunden Unterricht geben darf. Demnächst steht ein Projekttag an, an dem ich dann 9 Stunden statt nur 3 (wie laut Stundenplan) anwesend wäre. Muss ich an dem Projekttag teilnehmen bzw. kann ich darauf bestehen, dass mir in der Woche andere Stunden erlassen werden? Viele Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Frauenarzt hat doch eine ganz klare Grenze gesetzt. Die ist auch an Sondertagen einzuhalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Solange das Beschäftigungsverbot gilt, ist bei 14 Std. in der Woche Schluß. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Im Übrigen gilt für Schwangere eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Std.


KathaOB

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Mit Stunden sind hier 45-Minuten-Einheiten gemeint ;-) Lehrer halt, so dass 9 Unterrichtsstunden noch keine 8,5 Zeitstunden abdecken.


Mitglied inaktiv

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Es gibt für verbeamtete schwangere Lehrerinnen eine Regelung, wie viele Unterrichtsstunden sie höchstens pro Tag geben dürfen. Diese Info müsste dein Dienstherr an dich ausgehändigt haben, oder du suchst selber danach. Das ist dann das was den 8,5 Std. Höchstarbeitszeit bei Angestellten nach MuSchG entspricht.


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