Fifila
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Fragen, die ich gerne rechtssicher klären möchte: Beschäftigungsverbot / Mutterschutz Kann ich ein ärztliches Beschäftigungsverbot in Anspruch nehmen und anschließend Mutterschutzleistungen erhalten, auch wenn ich mich währenddessen überwiegend oder vollständig in Finnland aufhalte? Muss ich gegenüber meinem Arbeitgeber bestimmte Formalitäten einhalten, damit mein Anspruch auf BV-Gehalt und Mutterschutz nicht entfällt? Aufenthalt im Ausland während BV & Mutterschutz Mein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, dass Arbeit außerhalb Deutschlands nicht gestattet ist. Gilt das Beschäftigungsverbot als vollständige Freistellung, sodass ich trotzdem im Ausland leben darf? Besteht ein Risiko, dass mein Arbeitgeber aufgrund des Auslandsaufenthalts kündigen könnte — oder wäre ich weiterhin durch den Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Mutterschutz abgesichert? Schwangerschaftsvorsorge & Geburt in Finnland Darf ich meine Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung in Finnland durchführen, obwohl meine Versicherung weiterhin in Deutschland läuft? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mir meine deutschen Mutterschutz- und ggf. Lohnersatzleistungen nicht verloren gehen? Mein Ziel ist, bis zum Ende des Mutterschutzes in Finnland zu leben, weil ich möchte, dass der Vater des Kindes während Schwangerschaft und Geburt an meiner Seite sein kann — gleichzeitig möchte ich aber meine gesetzlichen Leistungsansprüche aus Deutschland nicht verlieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten: wie die Rechtslage in meinem Fall einzuschätzen ist, welche Risiken bestehen und welche Schritte ich formal korrekt einhalten muss.
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, wollen Sie in Deutschland ein Beschäftigungsverbot erhalten, um dann Ihre Zeit im Finnland mit dem Vater zu verbringen. Von einer tatsächlichen Gefährdung des Arbeitsplatzes war nicht die Rede. rund ums Baby unterstützt keine Betrugsversuche.
misses-cat
Selbstverständlich darf dein Arbeitgeber so ein BV anzweifeln das du einerseits für jegliche Tätigkeit nicht in der Lage bist aber munter durch Finnland Rum läufst
Fifila
Nur als Hinweis: Ein Beschäftigungsverbot bedeutet Arbeitsverbot, kein Bewegungsverbot. Ich darf mich in dieser Zeit genauso frei bewegen wie jede andere schwangere Frau, egal ob in München oder Helsinki. Wohnort ≠ Arbeitsfähigkeit Das sind juristisch zwei völlig verschiedene Dinge.
misses-cat
Das ist mir absolut bewusst, aber ein Frauenarzt darf nur unter ganz ganz bestimmten Bedingungen ein BV aussprechen, die meisten BVs kommen vom Arbeitgeber, deshalb ist man da in der Regel schon sehr eingeschränkt Die Frage ist überhaupt ob dein Frauenarzt berechtigt ist bei dir ein BV auszusprechen, wie gesagt gibt nur ganz wenige Gründe
3wildehühner
Ein Beschäftigungsverbot spricht in der Regel der Arbeitgeber aus, wenn er keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz hat. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass dein Arbeitgeber, wenn er von deinen Plänen erfährt, einen solchen Arbeitsplatz schafft. Ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt gibt es selten und nur bei Gefahr für das Leben von Mutter und Ungeborenem. Wenn dies der Fall ist, ist es extrem fragwürdig, wenn du nach Finnland reisen kannst. Die Krankenversicherung sollte kein Problem darstellen, da Finnland EU-Mitgliedsstaat ist und du aus familiären Gründen dort entbinden möchtest. Das Thema Elterngeld ist kompliziert und da solltest du dich besser bei der Elterngeldstelle erkundigen.
Dojii
Beachte auch, ein betriebliches BV vom Arbeitgeber kann jederzeit von eben diesem widerrufen werden, wenn er doch einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten/erschaffen kann. Das kann quasi dazu führen, dass dich dein Arbeitgeber heute anruft und sagt, das BV ist aufgehoben, du musst morgen früh ganz normal zur Arbeit erscheinen. Dass du dann irgendwie von Finnland zurück nach Deutschland musst ist dann dein Problem und nicht das des Arbeitgebers. Darauf muss er auch keine Rücksicht nehmen. Wie du selbst sagst, ein BV ist kein Bewegungsverbot, aber du musst jederzeit einsatzbereit sein, wenn der Grund für das BV unerwartet wegfällt. Das ist dann deine Verantwortung, wie du das umsetzen kannst. Fährst du bspw. in einem BV in den Urlaub bzw. ins Ausland ist es immer besser auch tatsächlich deine Urlaubstage zu nehmen, damit der Arbeitgeber dich nicht plötzlich für morgen zur Arbeitsstätte zurückpfeifen kann. Ohne Urlaub musst du jederzeit für Ersatztätigkeiten zur Verfügung stehen. Handelt es sich dagegen um ein medizinisches/individuelles BV vom Arzt sehe ich das wie meine Vorrednerinnen. Dann wird es schwer Reisen und langfristige Aufenthalte im Ausland zu begründen, aber Arbeiten vor Ort kannst du nicht, auch nicht mit einem Teilzeit-BV mit weniger Wochenstunden aber vollem Gehalt?
KielSprotte
Man nimmt kein "ärztliches BV in Anspruch". Das ist kein Wunschkonzert! Ein ärztliches BV wird von Seiten des Arztes ausgesprochen, wenn Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr ist. Wenn die Krankenkasse ein ärztliches BV und gleichzeitig Abrechnungen aus Finnland auf den Tisch bekommt, wird sie -völlig zu Recht- den Arzt und dich zur Verantwortung ziehen. Wenn nicht der AG sofort die Krankenkasse in Boot holt und das BV prufen lässt. Arbeitsrechtliche Folgen inklusive........
Neverland
Knapp gesagt, ab Mutterschutz darfst du wohnen wo du magst, Während des BV musst du jederzeit, sprich von einem Tag auf den nächsten, wieder auf dem Arbeitsplatz erscheinen können. Dürfte schwer sein wenn du dich ausserhalb von Deutschland aufhälst. Ein Beschäftigungsverbot bedeutet - bildlich gesprochen - du bist arbeitsfähig und -willig, wirst dem gleichgestellt das du in dem Moment auch am arbeiten bist, du musst nur lediglich gerade eben nicht körperlich anwesend sein auf der Arbeit. Ob vom AG oder Arzt ausgestellt ist da relativ egal, weil es IMMER einen DIREKTEN Bezug zur Arbeit geben musst. Weshalb eben der AG in den meisten Fällen das BV aussprechen muss und der Arzt es nur in wenigen Fällen darf. Auch hier muss es aber an der Arbeit als solches liegen. Und wird dort eben dran geschraubt, musst du jederzeit wieder arbeiten können.
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