Yo.hanna.laura
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich mehr, als die 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Wie wird denn nun meine Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot berechnet? Mein aktuelles Vollzeit Gehalt inkl Gehaltserhöhung, oder ein Schnitt aus den letzen 3 Monaten vor Beschäftigungsverbot oder sogar vor Schwangerschaft? Bisher konnte ich leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden. vielen Dank!
Hallo, Sie bekommen jeweils den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
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