nobody1979
Annahme: Zum 01.06.2014 ist die Schwangere Empfängerin von Arbeitslosengeld 1, vorher Jahrelang vollzeit-arbeitend. Wie verhält es sich mit der Berechnungsgrundlage für das Elterngeld 1. bei Beschäftigungsverbot in der Zeit von ALG 1 Bezug 2. bei Krankschreibung in der Zeit von ALG 1 Bezug Beides zu einer Zeit die sich nicht innerhalb der normalen Schutzfristen (6Wochen vor/ 8 Wochen nach der Geburt) befindet. Mein Verständnis für beide Situationen ist nun die folgende: Es ist während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz weggefallen da ja jegliche Arbeitsaufnahme verboten ist. Demnach werden diese Monate nicht zur Berechnung des maßgeblichen Einkommens für das Elterngeld herangezogen sondern weiter zurückliegende Monate. Zur Veranschaulichung der Situation ein konkretes Beispiel: Geburt Januar 2015 letzte 12 Monate normalerweise = Jan 14 bis Dez 14 Mutterschaftsgeld = Nov 14 und Dez 14 totales Beschäftigungsverbot bzw Dauerkrankschreibung (also 6 Wochen ALG I und ab der 7. Woche Krankengeld)= Aug 14, Sep 14, Okt 14 "normaler" ALG I Bezug = Jun 14, Jul 14 Es werden zur Berechnung des Elterngeldes also die 12 Monate Aug 13, Sep 13, Okt 13, Nov 13, Dez 13, Jan 14, Feb 14, Mär 14, Apr 14, Mai 14, Jun 14 und Jul 14 herangezogen. Dabei werden 3 zurückliegende Monate durch das totale Beschäftigungsverbot und weitere 2 zurückliegende Monate durch die Zahlung von Mutterschaftgeld herangezogen. Es werden also nur 2 Monate (Jun + Jul 14) mit 0€, da ALG 1 Bezug, eingerechnet. Ist diese Annahme der Berechnugnsgrundlage so in dieser Form richtig? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01/2012 in Elternzeit mit meinem 1. Kind. Im dritten Elternzeitjahr bis 01/2015 arbeite ich in Teilzeit 20 Stunden pro Woche - mit Beschränkung der 20 Stunden TZ auf die Elternzeit. Ab Mitte Januar 2015, nach der Elternzeit, ist geplant, dass ich wieder 30 Stunden TZ pro Woche arbeite, mein alter Arbeitsv ...
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund eines Überlastungszustandes bin ich seit Oktober 2013 arbeitsunfähig. Da mein Job zu dieser AU führte, hat es nun etwas gedauert bis wir intern einen passenden neuen Job fur eine Wiedere gefunden haben, was erneut nicht einfach war. Ein externer Wechsel kommt für mich derzeit nicht in Betracht, da ich schwanger ...
Hallo, da ich noch bis 20.06.17 in Elternzeit bin, habe ich aktuell nur einen 16 Stunden Vertrag (pro Woche). Zum 01.07.17 habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber+ gleicher Job!!) für 40 Stunden unterschrieben. Ich vermute dass ich aus gesundheitlichen Gründen in einer neuen Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot be ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in der 10. Woche schwanger und habe einen Hauptjob (40 Stunden - 100% Homeoffice) und einen Nebenjob (8,5-9 Stunden jeden Samstag im Fitnessstudio mit Gastro). Ich habe mit einigen Schwangerschaftsbeschwerden zu kämpfen, weshalb mir der Nebenjob immer schwerer fällt. Daher wird es ggf. auf ein Beschäftigungs ...
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?
- Brückenteilzeit
- Minijob während der Elternzeit
- Wechsel von Basis-Elterngeld (Elternteil I) auf Partnermonate (Elternteil II) - Rückfrage zu Krankenkassenbeiträgen
- Unterhalt berechnen
- Berechnung für Beschäftigungsverbot