Sg
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal resturlaub ab. Vom 1.8-14.9 hab ich nochmal Elternzeit zur Kita Eingewöhnung und dann nochmal bis Ende September resturlaub. Starte im Oktober wieder Vollzeit. Würde ich vor Oktober schwanger werden und dann ins Beschäftigungsverbot gehen aufgrund meines Berufes, welches Gehalt würde ich dann bekommen, wenn ich keine 3 Monate gearbeitet habe. Würde ich trotzdem das Geld bekommen, welches mir bei einer vollzeitstelle zusteht oder wie würde es berechnet werden ? Ich freue mich über eine Rückmeldung Ihrerseits.
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
misses-cat
Die drei Monate sind nur relevant wenn du ein wechselndes Gehalt hast zb wegen Schichtzulagen oder zb Provision . Du bekommst das was du normal bekommen würdest wenn du arbeiten gehst dein Vollzeit Gehalt
Sg
Danke für die Nachricht. Verstehe ich es richtig, dass wenn ich zum Beispiel im September schwanger werden würde, nicht der halbe September und der halbe Juli vom Urlaub berechnet werden würde für das Beschäftigungsverbot als Durchschnitt,sondern ab Oktober mein Vollzeit Gehalt ?
misses-cat
Ja genau
Sg
Darf ich fragen, ob es bei dir genauso war oder im Freundeskreis oder woher hast du diese Informationen ? Ich danke dir
misses-cat
Meine Mutter ist personalerin im Bereich Lohn und Gehalt in leitender Position in einer sehr sehr großen Firma, da lernt man einiges wenn man gut zuhört, zudem bin ich jemand der alles nachlesen muss, wirklich alles Ich selber arbeite in der Krankenpflege , bei mir würde oder ist auch schon die drei Monatsregel gelten, da ich mehrere Zulagen habe zu meinem Grundgehalt. Bis jetzt war es immer so daß ich besser bescheid wusste als meine Stations oder Bereichsleitung, die mussten immer in der Verwaltung nachfragen. Ich bin mir mit meinen Aussagen also sehr sicher. Ich kann dir noch ein Beispiel nennen, hättest du zb schon ausgemacht das du ab Dezember nur noch 75 % arbeitest würdest du im BV bis Ende November deine 100% und ab Dezember 75% bekommen
Sg
Dankeschön, ich arbeite auch in der Krankenpflege aber im OP. Dort habe ich aufgrund von Bereitschaftsdiensten auch Wechselzulagen, aber wenn ich keine mache, habe ich das Grundgehalt und das bleibt gleich. Ändert es sich dann trotzdem für mich , mit der Berechnung ?
misses-cat
Du meinst weil du keine drei Monate am Stück vor Oktober die Zuschläge hattest? Die werden dann entweder von sor der kurzen Elternzeit aufgestockt ( ich weiß nicht ob das im dritten Jahr Elternzeit so ist) oder es wird fiktiv berechnet für deinen Lohn im BV, einziger Unterschied im BV werden Zuschläge voll versteuert dadurch hat man ein etwas niedrigeres Einkommen , Vorteil ist aber das die Zuschläge zur Berechnung des neuen Elterngedes zählen
Ani123
Ich hoffe, sie haben sich verschrieben und meinen, dass sie über 2 Jahre EZ gemeldet haben. Sollten es nur 2 Jahre gewesen sein wäre ihr 1. Arbeitstag der 2. Geburtstag ihres Kindes geworden. Darauf kann ihr Arbeitgeber sie auch zu einem späteren Zeitpunkt hinweisen und fristlos kündigen wg. unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Vom 14.-31.7. nehmen sie Resturlaub, 1.8.-14.9. EZ, 15.-30.9. Resturlaub, und ab dem 1.10. arbeiten sie VZ. Somit verbleiben ca. 6 Monate EZ welche sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen können. Ich gehe davon aus, dass ihr Arbeitgeber den Zeiten mit Unterbrechung EZ für Resturlaub zugestimmt hat. Verpflichtet ist er dazu nicht. Sollten sie schwanger werden teilen sie das ihrem Arbeitgeber mit. Dieser macht eine Gefährungsbeurteilung. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie müssen sie die ausüben. Das kann auch außerhalb der Kitazeiten sein, denn Kinderbetreuung ist Privatsache. Hat er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit spricht er das BV aus. Während des BV muss ihr Kind so betreut sein, als wenn sie arbeiten würden. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden (z. B. vom Arbeitgeber, weil er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat, oder vom Gynäkologen, weil die Schwangerschaft nicht intakt ist). Mit Aufhebung müssen sie arbeiten. Dann zu sagen, dass z. B. die Kinderbetreuung nicht für VZ ausreicht geht, aber ihr Arbeitgeber kann das der Krankenkasse melden, welche prüfen wird, ob ihr Kind während des BV so betreut war, so dass sie hätten sie arbeiten können. Sollte nachgewiesen werden, dass das nicht der Fal war hat das Konsequenzen für sie, wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG. Daher sollten sie ehrlich sein und nicht auf das BV setzen und deshalb VZ angeben. Ich kann verstehen, dass VZ das EG verbessert. Ehrlichkeit kann den Job erhalten. Im BV bekommen sie das was sie ohne bekommen würden. Bei wechselnden Gehalt wird es mithilfe der letzten drei Monatslöhne berechnet. Sollte es keine drei Monatlöhne geben kann auch eine kürzere Zeit genommen werden. Z. B. bei BV ab November könnte es an der Zeit von 14.-31.7., 15.-30.9. und den Oktober berechnet werden. Ihr Arbeitgeber kann auch auf Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes zurückgreifen. Wie er es handhabt kann nur er ihnen sagen. Wie wird der Lohn für den Urlaub berechnet? Sollte es in Ihrer EZ Erhöhungen im Lohn gegeben haben stehen ihnen diese zu, so dass eine Berechnung von vor der EZ weniger Geld ergeben kann. Das neur EG wird anhand der 12 Monate vor Geburt berechnet. Monate mit Mutterschutz können ausgeklammert werden. Monate in EZ werden in ihrem Fall mit 0 € in die Berechnung reinziehen. Sollte ihr 1. Kind bei der Geburt noch unter 3 Jahre sein erhalten sie bis zum 3. Geburtstag den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des neuen EG bzw. mindestens 75 €. Wichtig für sie, falls sie zeitnah ein weiteres Kind planen und Monate ausklammern wollen: Bei Basis-EG werden 12 Monate ausgeklammert; bei EGplus sind es 14 Monate (mindestens 14 Monate EG-Bezug).
KielSprotte
Deine Elternzeit hat ja bereits im April geendet, wie arbeitest du denn bisher?
Sg
Ja genau ich habe Elternzeit eingereicht bis einschließlich 13.7. Dies wurde auch so genehmigt. Den Resturlaub muss ich abbauen bevor ich wieder starte, dies ist bei uns so geregelt und wurde mir von meinem Chef so vorgeschlagen. Die Elternzeit für den 1.8-14.9 wurde ja nachträglich als Antrag eingereicht und wurde auch so genehmigt. In meinem Bereich wo ich arbeite, bin ich in der Regel automatisch im BV, den Ablauf kenne ich. Das mit der Betreuung wussten wir und das haben wir auch komplett abgedeckt. Vielen Dank für ihre Mühe, man blickt da schlecht durch finde ich. Wie der Urlaub berechnet wird, sehe ich erst Ende des Monats auf der Abrechnung. Monate mit Mutterschutz können ausgeklammert werden ist aber kein Muss ? Können also auch mit in die Berechnung eingehen fürs Elterngeld? Dankeschön
Sg
Ne ich habe Elternzeit bis einschließlich 13.7 eingereicht. Bin noch in Elternzeit, man hat ja insgesamt 3 Jahre, die dir zustehen.
Sg
Ja genau, das meine ich. Was mich gerade wundert, du schreibst, dass die Zuschläge mit angerechnet werden fürs Elterngeld. War bei mir nicht so, bei mir wurde das steuerpflichtige Brutto genommen für die Berechnung und Zuschläge wurden nicht mit angerechnet. Das war nur das Grundgehalt.
KielSprotte
Wenn du schreibst "2Jahre EZ" geht man halt nicht von 27 Monaten aus, dass man 3 Jahre zur Verfügung hat, ist mir schon klar.
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