Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung

Frage: Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung

Ani_8

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Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen habe aber total Angst davor am Ende eine dicke Nachzahlung zu bekommen. Ich werde dieses Jahr mit meinem Freund in das Haus von seiner Oma ziehen, wir sind unverheiratet und beide in Steuerklasse 1. Ich habe von verschiedenen Seiten gehört dass man nur eine Nachzahlung bekommt wenn man verheiratet ist, andere sagen das Gegenteil davon. Ich Blicke da nicht mehr ganz durch und weiß gar nicht mehr was richtig und falsch ist, was ich nun machen soll. Wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf die Nachzahlung aus wenn man Elterngeld bekommt?  Bekomme  wir generell eine Nachzahlung?   Danke im voraus für die Hilfe :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Beschäftigungsverbot bekommen Sie ganz normal den Lohn weiter, es ändert sich bezüglich der Steuern nur, dass zum Beispiel Zulagen jetzt steuerpflichtig sind. Das Elterngeld ist nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass man auf die in dem Jahr anfallenden Steuern einen höheren Steuersatz zahlen muss. Da Sie nicht verheiratet sind, hat das mit dem Partner nicht zu tun. Liebe Grüße NB  


Sue_Ellen

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was meinst du denn mit nachzahlung??? kann euch dein freund finanzieren oder hast du gespart, dass du überbrücken kannst, so lange du in elternzeit sein willst?


Ani123

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Ob sie Steuern nachzahlen müssen für das erhaltene EG hängt von mehreren Faktoren ab. Lassen Sie sich dazu von der EG-Stelle beraten oder von einem Steuerberater. Sie müssen kein EG nehmen. Allerdings stellt sich die Frage, ob sie sich ohne finanzieren können. Falls nicht kann der Kindsvater sie und das Kind mit mitfinanzieren? ALG, Bürgergeld, Wohngeld, usw. steht ihnen nur zu, wenn das EG nicht ausreicht und der Kindsvater sie nachweislich nicht finanziell untertsützen kann. 


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