VerenaAma
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein Mann in die 3, ohne dass mein Lohn im Beschäftigungsverbot sinkt? So könnte auch mein Mann sein netto noch erhöhen für das Elterngeld, es wäre sonst sehr niedrig. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und liebe Grüße
Hallo, nein. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie bekommen im BV das Geld was sie ohne bekommen würden. Aktuell nach Steuerklasse 3. Wenn sie wechseln nach Steuerklasse 5. Wenn ihr Ehemann während ihres BV wie sie Steuerklasse 3 hätte und danach bezahlt würde wäre das ein Vorteil für sie. BV darf keine Vor- oder Nachteile mit sich bringen. Bedenken sie, für das EG wird die Steuerklasse zur Berechnung genommen, welche länger gewesen ist. Wenn sie über 6 Monate Steuerklasse 5 sind wäre es die.
Sternenschnuppe
Du bekommst das Brutto was Du ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Das Netto entsprechend der Steuerklasse.
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