Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein Mann in die 3, ohne dass mein Lohn im Beschäftigungsverbot sinkt? So könnte auch mein Mann sein netto noch erhöhen für das Elterngeld, es wäre sonst sehr niedrig. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und liebe Grüße