Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel und Beschäftigungsverbot

Frage: Steuerklassenwechsel und Beschäftigungsverbot

Superwoman81

Beitrag melden

Guten Abend, ich bin zum ersten Mal schwanger (9.SSW) und total verunsichert, was das Finanzielle angeht. Zum 01.12.16 haben mein Mann und ich die Steuerklasse gewechselt (ich: 3, er: 5), damit sich das positiv auf das künftige Elterngeld auswirkt. Nun geht es mir gesundheitlich nicht gut und der behandelte Arzt hat das Thema "BV" in den Raum gestellt. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Es wird meines Wissens nach das Gehalt der letzten 3 Mon. betrachtet (da hatte ich noch die Steuerklasse IV), bekomme ich nun im BV dasselbe Geld nur nach der güntsigen Steuerklasse und somit mehr wie zuvor? 2. Da wir im Dez. 16 die Steuerklasse gewechselt haben, bedeutet dies, dass das gesamte Jahr nach 3/5 abgerechnet wird? 3. Wann ist es am sinnvollsten die Steuerklasse erneut zu wechseln (für den Ehemann die 3. und für mich die 5)? Nach der Entbindung oder schon davor? Vielen herzlichen Dank im Voraus. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, wie sonst ohne BV 2. Nein - das ist doch nur eine Vorauszahlung, abgerechnet wird erst im Bescheid. 3. Danach Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Brutto hattest Du es ja aber identisch, lediglich wie es versteuert wird hast Du geändert ;-) Zurück bietet sich nach der Geburt an, beziehungsweise zum Mutterschutz. Elterngeld wird allerdings dann mit dem Einkommen Deines Mannes mitversteuert und es kann zu hohen Nachzahlungen kommen. Schafft da lieber gleich Rücklagen.


Andrea6

Beitrag melden

Für "geht es mir gesundheitlich nicht gut" ist aber eine Krankmeldung angezeigt - kein Beschäftigungsverbot.


Superwoman81

Beitrag melden

Andrea6, das war nicht meine Frage, zumal ich bezweifle, dass du ein medizinisches Fachwissen besitzt, um drüber zu urteilen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrter Frau Bader, ich befinde mich im BV und stelle mir die Frage ob es möglich ist die Steuerklasse von 4/4 auf 5/3 zu wechseln ohne Nachteile dadurch zu haben. Bekomme ich bei einem Wechsel von 4 in 3 das gleiche Geld wie jetzt oder wird die neue Steuerklasse dazu führen,dass ich jetzt schon das geringere Gehalt bekomme? Vielen lie ...

Hallo liebe Frau Bader, Bei mir (17ssw) steht ein Beschäftigungsverbot im Raum, wegen zunehmend starker Rückenschmerzen und immer wieder hart werdenden Bauch mit Schmerzen. Arbeite zudem noch in einer Krippe, was die ganze Situation noch belastender macht. Meine Frage ist, welches Gehalt ich bekomme, wenn das Beschäftigungsverbot eintreten w ...

Hallo Frau Bader, auch ich bin in freudiger Erwartung und bekomme voraussichtlich zum 6. Juni 2017 (ET) mein Baby. Die Mutterschutzfrist würde somit am Mutterschutzfrist 25.4.2017 beginnen. Mir ist heute am 12.12.2016 ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt worden. Ich heirate am 22.12. 2016 und würde somit in die Steuerklasse 4/4 wechsel ...

Hallo, meine Frau ist schwanger, und wir erwarten unser Kind zum 17. Oktober. Da wir derzeit in den Steuerklassen 4/4 (mit Faktor) sind, erwägen wir, noch im Februar in 3/5 zu wechseln, damit meine Frau mehr Netto hat und somit später mehr Elterngeld bekommt. Wenn wir im Februar wechseln, wären wir ab März in den neuen Steuerklassen und hätten s ...

Hallo Fr. Bader Ich bin seit Anfang September schwanger und habe direkt zum 1.10. in die Steuerklasse 5 gewechselt damit in der Elternzeit mehr ausgezahlt wird. Die Chefin war Anfang Oktober im Urlaub und meinte die lohnabrechnung wäre schon fertig erstellt und das würde dann rückwirkend in der nächsten lohnsteuerabrechnung stehen. Nun bin ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...