Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel und Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Steuerklassenwechsel und Beschäftigungsverbot

Superwoman81

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Guten Abend, ich bin zum ersten Mal schwanger (9.SSW) und total verunsichert, was das Finanzielle angeht. Zum 01.12.16 haben mein Mann und ich die Steuerklasse gewechselt (ich: 3, er: 5), damit sich das positiv auf das künftige Elterngeld auswirkt. Nun geht es mir gesundheitlich nicht gut und der behandelte Arzt hat das Thema "BV" in den Raum gestellt. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Es wird meines Wissens nach das Gehalt der letzten 3 Mon. betrachtet (da hatte ich noch die Steuerklasse IV), bekomme ich nun im BV dasselbe Geld nur nach der güntsigen Steuerklasse und somit mehr wie zuvor? 2. Da wir im Dez. 16 die Steuerklasse gewechselt haben, bedeutet dies, dass das gesamte Jahr nach 3/5 abgerechnet wird? 3. Wann ist es am sinnvollsten die Steuerklasse erneut zu wechseln (für den Ehemann die 3. und für mich die 5)? Nach der Entbindung oder schon davor? Vielen herzlichen Dank im Voraus. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, wie sonst ohne BV 2. Nein - das ist doch nur eine Vorauszahlung, abgerechnet wird erst im Bescheid. 3. Danach Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Brutto hattest Du es ja aber identisch, lediglich wie es versteuert wird hast Du geändert ;-) Zurück bietet sich nach der Geburt an, beziehungsweise zum Mutterschutz. Elterngeld wird allerdings dann mit dem Einkommen Deines Mannes mitversteuert und es kann zu hohen Nachzahlungen kommen. Schafft da lieber gleich Rücklagen.


Andrea6

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Für "geht es mir gesundheitlich nicht gut" ist aber eine Krankmeldung angezeigt - kein Beschäftigungsverbot.


Superwoman81

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Andrea6, das war nicht meine Frage, zumal ich bezweifle, dass du ein medizinisches Fachwissen besitzt, um drüber zu urteilen.


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