Superwoman81
Guten Abend, ich bin zum ersten Mal schwanger (9.SSW) und total verunsichert, was das Finanzielle angeht. Zum 01.12.16 haben mein Mann und ich die Steuerklasse gewechselt (ich: 3, er: 5), damit sich das positiv auf das künftige Elterngeld auswirkt. Nun geht es mir gesundheitlich nicht gut und der behandelte Arzt hat das Thema "BV" in den Raum gestellt. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Es wird meines Wissens nach das Gehalt der letzten 3 Mon. betrachtet (da hatte ich noch die Steuerklasse IV), bekomme ich nun im BV dasselbe Geld nur nach der güntsigen Steuerklasse und somit mehr wie zuvor? 2. Da wir im Dez. 16 die Steuerklasse gewechselt haben, bedeutet dies, dass das gesamte Jahr nach 3/5 abgerechnet wird? 3. Wann ist es am sinnvollsten die Steuerklasse erneut zu wechseln (für den Ehemann die 3. und für mich die 5)? Nach der Entbindung oder schon davor? Vielen herzlichen Dank im Voraus. Liebe Grüße
Hallo, 1. Nein, wie sonst ohne BV 2. Nein - das ist doch nur eine Vorauszahlung, abgerechnet wird erst im Bescheid. 3. Danach Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Brutto hattest Du es ja aber identisch, lediglich wie es versteuert wird hast Du geändert ;-) Zurück bietet sich nach der Geburt an, beziehungsweise zum Mutterschutz. Elterngeld wird allerdings dann mit dem Einkommen Deines Mannes mitversteuert und es kann zu hohen Nachzahlungen kommen. Schafft da lieber gleich Rücklagen.
Andrea6
Für "geht es mir gesundheitlich nicht gut" ist aber eine Krankmeldung angezeigt - kein Beschäftigungsverbot.
Superwoman81
Andrea6, das war nicht meine Frage, zumal ich bezweifle, dass du ein medizinisches Fachwissen besitzt, um drüber zu urteilen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrter Frau Bader, ich befinde mich im BV und stelle mir die Frage ob es möglich ist die Steuerklasse von 4/4 auf 5/3 zu wechseln ohne Nachteile dadurch zu haben. Bekomme ich bei einem Wechsel von 4 in 3 das gleiche Geld wie jetzt oder wird die neue Steuerklasse dazu führen,dass ich jetzt schon das geringere Gehalt bekomme? Vielen lie ...
Hallo liebe Frau Bader, Bei mir (17ssw) steht ein Beschäftigungsverbot im Raum, wegen zunehmend starker Rückenschmerzen und immer wieder hart werdenden Bauch mit Schmerzen. Arbeite zudem noch in einer Krippe, was die ganze Situation noch belastender macht. Meine Frage ist, welches Gehalt ich bekomme, wenn das Beschäftigungsverbot eintreten w ...
Hallo Frau Bader, auch ich bin in freudiger Erwartung und bekomme voraussichtlich zum 6. Juni 2017 (ET) mein Baby. Die Mutterschutzfrist würde somit am Mutterschutzfrist 25.4.2017 beginnen. Mir ist heute am 12.12.2016 ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt worden. Ich heirate am 22.12. 2016 und würde somit in die Steuerklasse 4/4 wechsel ...
Hallo, meine Frau ist schwanger, und wir erwarten unser Kind zum 17. Oktober. Da wir derzeit in den Steuerklassen 4/4 (mit Faktor) sind, erwägen wir, noch im Februar in 3/5 zu wechseln, damit meine Frau mehr Netto hat und somit später mehr Elterngeld bekommt. Wenn wir im Februar wechseln, wären wir ab März in den neuen Steuerklassen und hätten s ...
Hallo Fr. Bader Ich bin seit Anfang September schwanger und habe direkt zum 1.10. in die Steuerklasse 5 gewechselt damit in der Elternzeit mehr ausgezahlt wird. Die Chefin war Anfang Oktober im Urlaub und meinte die lohnabrechnung wäre schon fertig erstellt und das würde dann rückwirkend in der nächsten lohnsteuerabrechnung stehen. Nun bin ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?