Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. jetzt bin ich allerdings schwanger und mein 2. kind soll im Mai 2027 kommen. Es gibt aktuell kein allgemeines BV mehr, was mir recht ist. Ich darf natürlich kein Nachtdienst mehr machen, damit fallen einige schichtzulagen weg. Da ich die Monate davor auch keinen Nachtdienst gemacht habe, stehen mir rechtlich auch keine Zulagen mehr zu. Sollte mein Arbeitsgeber mich auf eine andere Station versetzen, stehen mir da die Intensivzulage und die allgemeinen Zulagen für eine 60% Stelle zu? Ich habe davor ja auch früh und Spätschicht gemacht sowie auf der Intensivstation gearbeitet. Nur eben auf 16 % und nicht auf 60%. Sollte mir ein BV ausgesprochen werden im laufe der Schwangerschaft, welches Gehalt würden die als Grundlage nehmen, mein Gehalt in der Schwangerschaft von 60% oder vor der Schwangerschaft von 16%?  Ich hoffe das ich alle Monate bis zum Mutterschutz arbeiten kann und diese auch für die Grundlage des Elterngeldes mitwirken. Allerdings wären das ja nur 09/26-03/27. Was ist mit den anderen Monaten? Wird das kleine Gehalt in meiner Elternzeit zugezählt oder mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft?   Ich hoffe das ist alles halbwegs verständlich.  Liebe Grüße