Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Ärztin im Krankenhaus (Tarifvertrag TV -Ärzte) tätig. Meine Schwangerschaft habe ich in der 7 SSW bekannt gegeben und seitdem keine Dienste mehr gemacht. In den darauffolgenden Monaten habe ich für jeden Tag eine Schwangerschaftsausgleichzahlung pro Tag bekommen an dem ich nicht krank war oder Urlaub hatte, da ich ja keine Dienste mehr machte. Für die anderen Tage krank und Urlaub und das waren leider einige, da noch resturlaub genommen werden musste und ich auch drei Wochen krank war wurde keine Schwangerschaftsausgleichzahlung vorgenommen, sondern eine Berechnung des Urlaubs- und Krankheitsaufschlags anhand der Dienste der letzten drei Monate, in denen ich natürlich gar keine mehr hatte mit fortschreiten der Schwangerschaft. So dass ich im Monat vor Eintritt der Schwangerschaft noch 150 EUR pro Urlaubstag erhalten habe und im 4. Monat der Schwangerschaft 20 EUR pro Tag, was natürlich zu einem wesentlich niedrigerem Gehalt als vor Eintritt der Schwangerschaft führt. Ist diese Berechnung korrekt oder müsste auch für Urlaubs- und Krankheitstage der Berechnungszeitraum vor der Schwangerschaft aufgegriffen werden? Vielen Dank und viele Grüße
von Maximilia16 am 19.09.2022, 13:00