Flutura
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. Der Mutterschutz hat am 10.8. begonnen (6 Wochen vor ET). Da die Elternzeit am 8.8. zu Ende war und der Mutterschutz erst am 10.8. begonnen hat, meinte mein Arbeitgeber, dass er mich für den 9.8. in Vollzeit einstellen muss, damit ich keine Beschäftigungslücke habe. Da ich in der Vollzeit eine 39 Stunden Woche hatte, wurden mir von meinen Überstunden aus der Teilzeit-Phase 5,5 Stunden (= 39 Stunden / 7 Tage) auf den 9.8. eingetragen und es hieß, ich werde für diesen Tag dann die 5,5 Stunden mit meinem Stundenlohn bezahlt bekommen. Ich hatte die Hoffnung, dass dann beim Mutterschaftsgeld das Vollzeit-Gehalt von vor der Elternzeit als Grundlage genommen wird. Nun habe ich aber die Lohnabrechnung erhalten und es wurde leider das Gehalt aus der Teilzeit in Elternzeit Phase als Grundlage genommen, was bei 20% nicht allzu viel war. Ist das so rechtlich üblich oder hätte ich in dem Fall Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der Höhe meines Vollzeit-Gehalts von vor der Elternzeit? Und wie sieht es beim Elterngeld aus, wird da dann auch das Gehalt von der Teilzeit in Elternzeit als Grundlage genommen oder von der Vollzeit davor? Da mein älterer Sohn schon 3 geworden ist, ca. 1 Monat bevor das Baby auf die Welt kommt, gibt es soweit ich es verstehe keinen Geschwisterbonus, aber es wäre natürlich super, wenn das Vollzeit Gehalt von vor den 3 Jahren Elternzeit als Grundlage genommen werden würde und nicht das Gehalt von 20% Teilzeit während der Elternzeit. Ich kenne mich bzgl. der rechtlichen Lage nicht aus und finde es auch sehr schwierig, das zu recherchieren, weil es mit meinem einen Tag "Vollzeit" Anstellung ja doch ein sehr spezieller Fall ist. Daher wende ich mich an Sie und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, wenn Sie die TZ-Stelle nicht zu beginn des Mutterschutzes gekündugt haben/ die TZ-Stelle auf die EZ beschränkt war, hat der AG recht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Es zählt das Teilzeitgehalt also die 20%,0wie ist das den jetzt seit dem einen Tag Vollzeit bist du wieder Vollzeit ? Dann zählt dein Vollzeit Gehalt
Flutura
Es gibt keine schriftliche Regelung darüber, wie ich nach der Elternzeit arbeiten werde, da durch die zweite Schwangerschaft ja sowieso feststand, dass ich gleich wieder in den Mutterschutz und dann in Elternzeit gehen werde. Daher gab es nur den einen Tag Vollzeit zwischen erster Elternzeit und zweitem Mutterschutz, ohne dass schriftlich für einen längeren Zeitraum Vollzeit für die Zeit nach der ersten Elternzeit vereinbart wurde.
MamaausM
Zum elterngeld Es zählen die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz. Das vollzeitgehalt wird auf keinen Fall berücksichtigt.
misses-cat
Aber warum wurde dann ein neuer Vertrag gemacht??? Nach der Elternzeit lebt der alte Vertrag einfach wieder auf. Nach deinen Angaben müsstest du Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeit Vertrages bekommen
KielSprotte
Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Die gute Nachricht: du hast genau richtig angefangen, um keine Nullrunde in der Berechnung zu haben. Allerdings hört es sich nach Minijob an, also sehr viel mehr wie das Mindest-EG wird es wohl nicht werden. Hast du darauf geachtet, dass die 20% Stelle auf die EZ begrenzt ist? Die 5,5 Std sind Quatsch - du wirst ja in VZ eine 5 Tage Woche gehabt haben, also 39/5= 7,8 Std wäre richtig. Aber wenn ich mit meiner Minijob Vermutung recht habe und du regelmäßig mehr Std geleistet hast (wo kommt sonst das Stundenguthaben her), wird es bei der nächsten Betriebsprüfung noch das böse Erwachen geben: wenn du fiktiv zuviel gearbeitet hast, wird du nachträglich "normal" abgerechnet werden.
Flutura
Ein neuer Vertrag wurde nicht gemacht, es gab nur eine Ergänzungs-Vereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag, dass ich während der Elternzeit in Teilzeit (20%) arbeiten werde. Es lief aber nicht als Minijob, sondern als reguläre Teilzeit Tätigkeit. Das Gehalt war auch ein bisschen höher als es aktuell für einen Minijob wäre.
Suomi
Nach der EZ für das erste Kind lebt der Vollzeitvertrag wieder auf. Es wurde ja nichts anderes vereinbart. Somit ist das Vollzeitgehalt die Grundlage für das Mutterschaftsgeld und nicht das TZgehalt aus der EZ. Die EZ ist beendet und somit auch die TZ während der EZ. Grundlage für das EZ sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Also das TZgehalt und nicht das VZgehalt.
Neverland
Das hängt davon ab was nach der Elternzeit abgemacht war. Wenn nichts, dann bekommst du für den einen Tag und deem Mutterschutz Vollzeitlohn. Wenn Teilzeit über die Elternzeit hinaus, dann Teilzeit. Elterngeld wird nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Elternzeit berechnet, Monate mit Mutterschaftsgeld und/ oder schwangerschaftsbedingtem Krankengeld können dabei ausgeklammert werden. Theoretisch auch bis zu 14 Monate Elterngeld, aber das ist bei dir ja nicht mehr relevant.
Flutura
Vielen Dank für eure Antworten!
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