Lorelei22
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit einem laufenden Kredit nun leicht zur Verzweiflung. In meinem Hauptjob besteht keine Möglichkeit auf ein Still-BV. Man würde mir den gleichen Posten bieten wie während der Schwangerschaft und ich könnte zum stillen gehen. Allerdings gibt es außer mir keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind. Wäre ein Still-BV beim Nebenjob möglich, obwohl ich diesen erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnnen haben? Wir wussten es zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ich war jedoch bereits schwanger.
Lorelei22
Man muss noch sagen, ich hatte davor bereits einen anderen Minijob. Musste diesen aber aufhören, wegen Geschäftsaufgabe.
KielSprotte
Vermutlich hilfst du ihm mit Büro-/Schreibarbeiten? Wo soll da eine Gefährdung für deine Muttermich herkommen? Um ein Still-BV erhalten zu können, muss die Beschäftigung eine Gefahr für deine Muttermilch bedeuten. Also Chemikerinnen, Stewardessen (wg. Strahlenbelatung) etc. und es darf keine Versetzungsmöglichkeit geben. Wo du eine Gefährdung siehst?!
3wildehühner
Welche Tätigkeit übst du denn im Nebenjob aus? Ein Still-Beschäftigungsverbot ist nicht dazu da, um fehlende Kinderbetreuung abdecken zu können. Sondern es wird dann erteilt, wenn von der Tätigkeit der Mutter eine Gefahr für das Kind durch kontaminierte Milch ausgeht. Dabei ist auch zu beachten, dass dieses Still- Beschäftigungsverbot natürlich nur so lange gilt, wie das Kind gestillt wird. Zudem hat der Arbeitgeber natürlich auch die Möglichkeit, wie auch ein bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, die Mitarbeiterin umzusetzen und einer anderen Tätigkeit nachgehen zu lassen. Wenn ihr beide so viel zusammen verdient, dass ihr keinen Anspruch auf Elterngeld habt, sollte davon auszugehen sein, dass ihr über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um auch mal ein Jahr Verdienstausfall deinerseits kompensieren zu können. Falls du mehr verdienst als ein Mann, könnte dieser ja auch die Elternzeit machen, und du gehst dann Vollzeit arbeiten. Dafür, dass ihr eure Finanzplanung nicht vernünftig gemacht habt, kann der Steuerzahler nichts. Und von diesem wird das am Endeffekt ja bezahlt. Wenn man eine Schwangerschaft plant, plant man für gewöhnlich auch, wie man diese finanzieren kann. Ihr könntet mit der Bank reden, und die Kreditraten runtersetzen. Oder ihr sucht eine Tagesmutter, denn wenn du gut verdienst, rechnet sich das ja allemal eine Tagesmutter zu bezahlen, wenn du dafür deutlich mehr Geld in der Zeit generieren kannst. Ich muss sagen, ich empfinde deine Frage schon als ganz schön dreist und unverschämt.
3wildehühner
Zur Ergänzung, da ich gerade erst verstanden habe, dass du bei deinem Mann angestellt bist in deinem Nebenjob: Wenn dein Mann dir ein Still- Beschäftigungsverbot ausspricht, obwohl von deiner Tätigkeit keinerlei Gefahr für die Muttermilch ausgeht, handelt ihr kriminell. Das ist BETRUG! Still-Beschäftigungsverbote werden häufig geprüft. Kommt dann heraus, dass du zu Unrecht eines erhalten hast, werdet ihr strafrechtlich verfolgt werden. Das kann sogar Auswirkung auf deinen Beamtenstatus haben. Der deutsche Staat wird nämlich nicht sehr begeistert davon sein, wenn eine Beamtin des deutschen Staates ihn auf üble Weise betrügt. Bei nachgewiesenen Vorsatz droht die disziplinarische Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Und genau das ist ja tatsächlich bei dir der Fall. Du solltest also diesen Gedanken ganz schnell fallen lassen und ihr solltet eine alternative Möglichkeit zur Finanzierung eurer Kreditraten überlegen.
3wildehühner
Zur Ergänzung, da ich gerade erst verstanden habe, dass du bei deinem Mann angestellt bist in deinem Nebenjob: Wenn dein Mann dir ein Still- Beschäftigungsverbot ausspricht, obwohl von deiner Tätigkeit keinerlei Gefahr für die Muttermilch ausgeht, handelt ihr kriminell. Das ist BETRUG! Still-Beschäftigungsverbote werden häufig geprüft. Kommt dann heraus, dass du zu Unrecht eines erhalten hast, werdet ihr strafrechtlich verfolgt werden. Das kann sogar Auswirkung auf deinen Beamtenstatus haben. Der deutsche Staat wird nämlich nicht sehr begeistert davon sein, wenn eine Beamtin des deutschen Staates ihn auf üble Weise betrügt. Bei nachgewiesenen Vorsatz droht die disziplinarische Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Und genau das ist ja tatsächlich bei dir der Fall. Du solltest also diesen Gedanken ganz schnell fallen lassen und ihr solltet eine alternative Möglichkeit zur Finanzierung eurer Kreditraten überlegen.
3wildehühner
Zur Ergänzung, da ich gerade erst verstanden habe, dass du bei deinem Mann angestellt bist in deinem Nebenjob: Wenn dein Mann dir ein Still- Beschäftigungsverbot ausspricht, obwohl von deiner Tätigkeit keinerlei Gefahr für die Muttermilch ausgeht, handelt ihr kriminell. Das ist BETRUG! Still-Beschäftigungsverbote werden häufig geprüft. Kommt dann heraus, dass du zu Unrecht eines erhalten hast, werdet ihr strafrechtlich verfolgt werden. Das kann sogar Auswirkung auf deinen Beamtenstatus haben. Der deutsche Staat wird nämlich nicht sehr begeistert davon sein, wenn eine Beamtin des deutschen Staates ihn auf üble Weise betrügt. Bei nachgewiesenen Vorsatz droht die disziplinarische Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Und genau das ist ja tatsächlich bei dir der Fall. Du solltest also diesen Gedanken ganz schnell fallen lassen und ihr solltet eine alternative Möglichkeit zur Finanzierung eurer Kreditraten überlegen.
Lorelei22
Nein, ich mache keinerlei Bürotätigkeiten. Ich putze die Räumlichkeiten und kümmere mich um den Lagerbestand. Meines Wissens steht nirgendwo "Gefährdung der Muttermilch" sondern "Gefährdung von der stillenden Mutter und Kind". Was ja durch das Reinigen von Toiletten (Körperflüssigkeiten), Reinigungsmitteln und das schwere Heben durchaus denkbar ist.
KielSprotte
Warum übst du den Minijob nicht einfach weiter aus? Es zwingt dich doch niemand in EZ zu gehen???? Kannst das Kind ja mitnehmen....?!
Lorelei22
Dreist finde ich eher deine Antwort, wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt. Der Steuerzahler zahlt für ganz andere Personengruppen und lässt Leute die ihr Leben lang gearbeitet und keinen Cent Sozialleistungen bezogen haben hängen. 175000€ zu versteuerndes Einkommen ist nichts was einen reich macht... die Hälfte will das Finanzamt und der Rest ist eine! nicht bezahlte Rechnung eines Kunden ... was ja durchaus mal vorkommen kann...
3wildehühner
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__12.html Lies das und du wirst feststellen, dass es keinen Grund gibt, dass du ein Still-Beschäftigungsverbot erhältst! Warum sollte schweres Heben für die Milch ein Problem darstellen? Zum Putzen kannst du Handschuhe anziehen und normale Putzmittel stellen auch keine Gefahr dar.
Dojii
Für welche Tätigkeiten bzw. Kontakte mit Gefahrenstoffen es ausgestellt werden kann/muss steht doch eindeutig in § 12 Mutterschutzgesetz. Ein einfaches Putzmittel bspw. ist kein Gefahrenstoff im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Ebenso nicht Urin. Dann dürftest du bspw. auch dein eigenes Kind nicht mehr wickeln, wenn du stillst oder deine Wohnung putzen. Man muss hier schon realistisch bleiben. Der Gesetzgeber hat schon ganz bewusst diese Beispiele ins Gesetz geschrieben, damit Still-BVs eben eine Ausnahme bleiben, weil es nicht anders geht und man eben keins bekommt, nur weil man, mal übertrieben gesagt, ein Badezimmer putzen muss. Und selbst wenn, ist dein Arbeitgeber immer noch verpflichtet dir eine Alternative anzubieten, die mutterschutzkonform ist. Er kann nicht einfach ein Still-BV aussprechen, nur weil das praktischer ist. Das Still-BV wird von der Allgemeinheit finanziert und unterliegt daher strengen Regeln, die von den Krankenkassen kontrolliert werden. Du könntest z.B. Akten sortieren oder das Telefon bedienen. Lehnst du aktiv dann diese Ersatztätigkeit ab, bekommst du eben auch keinen Lohn. Still-BV ist die letztmögliche Wahl, wenn alles andere unmöglich ist.
Neverland
Du darfst doch zuhause auch putzen. Sonst müsste ja jede Mutter ein Still-BV bekommen. Zumal die, mit sehr schweren Kindern. weil schwer heben ist ja auch nicht. Mein Kind hatte bei der Entlassung aus dem KH fast 5kg - nach KS und mit Vollstillen. Hebamme und Arzt haben lachend gesagt, Sie wissen das sie es nicht dürfen, aber seien wir mal realistisch ..... es ist völlig realitätsfremd zu sagen, cih darf zwar daheim mein Haus putzen, aber im Büro putzen ist "giftig". Umso mehr wenn am Ende die gleichen Mittel verwendet werden. Davon ab, dein Mann muss es ja eh erst einmal zahlen - und dann schauen ob er es wieder bekommt. Wo seht ihr da eine Entlastung? Zumal er ja weiterhin für dich die Sozialbeiträge usw zahlen muss. Wenn du die Kasse aufbessern möchtest, wäre es wohl besser auf die Ausgaben "Putzkraft" zu verzichten. Wenn es knapp ist, rede mit deinem AG ob du in TZ arbeiten kannst in der EZ oder such dir für die Zeit woanders eine TZ-Stelle. dann muss dein Mann in der Zeit wo du arbeitest halt die Betreuung übernehmen. Oder evtl Großeltern usw. Die Höchstgrenze für Elterngeld besteht auch schon etwas länegr, das solltet ihr also nicht erst nach Geburt erfahren haben.
Ani123
Fehlende Kinderbetreuung ist kein Grund für ein Still-BV. Finanzielle Nöte, weil es kein EG gibt ist ebenfalls kein Grund für ein Still-BV. Sie schreiben selbst, dass die Arbeit die Muttermilch nicht schädigt und zeitlich umsetzbar wäre. Da due Milch nicht geschädigt wird entfällt das Still-BV. Um nicht arbeiten zu müssen müssen sie EZ nehmen. Ansonsten müssen sie arbeiten. Da ihr Mann ihr Arbeitgeber ist könnte mündlich ausreichen. Wobei schriftlich den Vorteil hat, dass er später nicht sagen kann, er wüsste von nichts. An erster Stelle ist ihr Mann finanziell für sie und ihr Kind zuständig. Da sie über der Einiommengrenze liegen sollte das auch machbar sein. Dass ein Kredit abbezahlt werden muss in den Ausgaben mit eingeplant werden. Stellen Sie die monatlichen Einnahmen und Ausgaben von Ihrem Mann und ihnen gegeneinander ohne der Einnahme ihres Minijobs (den üben sie vermutlich bald für eine Zeit nicht aus). Vielleicht gibt es Ausgaben welche gemindert werden können oder gar wegfallen können? Z. B. Wegfall von Urlaub, schauen nach günstigeren Verträgen, für Handy, Strom, usw.. Da sie über der Einkommensgrenze sind werden sie keinen Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Aufstockung durch Grundsicherung haben. Kindergeld steht ihnen zu. Bei einem Still-BV benötigen sie ein Attest eines Arztes. Das muss regelmäßig erneuert werden. Sobald sie nicht mehr stillen müssen sie arbeiten. Da ihre Arbeit dem stillen nicht schadet ist ein Still-BV nicht möglich. Sollten sie es trotzdem versuchen ist das Betrug. Wenn die Krankenkasse das herausfindet hat das negative Folge für sie und die Firma ihres Mannes. Z. B. Rückzahlung des Geldes und Anzeige wegen Betrug. Falls sie nochmal bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein möchten wird das schwierig, weil sie vorbestraft sein werden und das im polizeilichen Führungszeugnis steht. Für die Firma ihres Mannes macht das einen schlechten Ruf. Wer bucht eine Firna die wegen Betrug angezeigt und später verurteilt wurde?
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