Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2. Kind optimieren?

Frage: Elterngeld für 2. Kind optimieren?

LachHerzchen4

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Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, was ich jetzt in 2026 starte, oder gibt es eine andere Möglichkeit, die ich vielleicht noch gar nicht auf dem Schirm habe. Dass ich den Geschwisterbonus bekomme ist ja klar, weil Kind 1 ja unter 3 Jahren ist. Dankeschön für die Hilfe. Freundliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, habe ich noch mal nachgerechnet und kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen. Liebe Grüße NB


Neverland

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Jetzt hochschwanger ein Gewerbe anmelden? Das werden die dir kaum noch glauben. Sind ja nicht blöde. Probieren kannst du es natürlich. Ohne echten Umsatz wird das aber nicht funktionieren. 


Mima10

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Das  ist doch schon der bestmögliche Fall. Du bekommt bis Jan 27 Elterngeld, ab Februar beginnt dein Mutterschutz. Also kann alles ausgeklammert werden. Die Basis für dein EG von Kind 2 ist das gleiche wie bei Kind 1. Durch den Geschwisterbonus bekommst du sogar noch mehr EG als bei Kind 1. Mehr geht wirklich nicht.


misses-cat

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die Antwort ist schlicht falsch von Mima10 bei Elterngeld plus werden maximal 14 Monate ausgeklammert danach zählt jeder Monat  mit 0€ in die Berechnung 


misses-cat

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Sorry ich bin von Geburt 24 ausgegangen hab mich verlesen dann stimmt das absolut die Kinder sind nah genug beieinander 


Ani123

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Sie können 14 Monate vom 1. Kind ausklammern. Das ist von November 2025 bis Januar 2026.  Wann beginnt ihr Mutterschutz? Wenn im Februar ist das kein Problem.  Wenn schon im Januar sollten sie nachfragen, ob das Mutterschaftsgeld auf das EG vom 1. Kind angerechnet wird. Falls das der Fall ist können sie um die komplette Auszahlung des EG zum 13. Monat bitten. Sie würden dann im 13. Monat EG für 13. und 14. Monat erhalten. Im 14. Monat gäbe es kein EG, sondern nur Mutterschaftsgeld.  Aufgrund der Ausklammerung vom Mutterschutz 2. Kind, 14 Monate 1. Kind und Mutterschutz 1. Kind wird das EG vom 2. Kind aus den 12 Monaten von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes berechnen.  Ohne Geschwisterbonus sollte es gleich ausfallen wie beim 1. Kind.  Geschwisterbonus erhalten sie bei Basis-EG für das 2. Kind 10 Prozent davon. Bei EGplus ist der Geschwisterbonus anteilig. Maximal gibt es das bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes  Die EZ ihres 1. Kindes können sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld zu beziehen. Das wird mindestens so viel sein wie beim 1. Kind. Sollte es zu Gehaltserhöhungen gekommen sein kann es auch höher ausfallen.  Die übrige EZ vom 1. Kind kann bis zum 8. Geburtstag des 1. Kindes genommen werden. 


Dojii

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Wie schon gesagt wurde, musst du vermutlich gar nicht tätig werden, da die Kinder bereits den perfekten Abstand haben. 


LachHerzchen4

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Danke euch allen! Hat mir sehr geholfen!


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