Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte

Luisa_7777

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Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin Gehe ich recht der Annahme, dass das Jahr 2023 dann das relevante Jahr für den Bemessungszeitraum des 2. Kindes ist?


Dojii

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Nur wenn die Tätigkeit als zu versteuerndes Einkommen auf dem Steuerbescheid erscheint.  Als Nachhilfelehrerin könnte man ggf. auch unter die Übungsleiterpauschale fallen, sodass das Einkommen nicht versteuert wird (und nicht im Steuerbescheid erscheint). Dann wird es beim Elterngeld nicht berücksichtigt und dein Bemessungszeitraum bleibt bei den 12 Monaten vor Geburt des neuen Kindes. 


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